Pfungstädter Ausschuss erklärt Bürgerbegehren für unzulässig
Für die Gegner des geplanten Haifisch-Aquariums Shark City gibt es kaum mehr Hoffnung auf einen Bürgerentscheid. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat am Donnerstagabend einstimmig das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt
Von Wolfgang Görg
Lokalredakteur Darmstadt-Dieburg
Shark City könnte in Pfungstadt gebaut werden. Ein Entwurf gibt einen Eindruck von dem Gebäude. Foto: The Seven Seas Aquarium GmbH Co. KG
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PFUNGSTADT - Für die Gegner des geplanten Haifisch-Aquariums Shark City in Pfungstadt gibt es kaum mehr Hoffnung auf einen Bürgerentscheid über das Millionenprojekt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat am Donnerstagabend einstimmig das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.
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Begründet wird der Beschluss mit Formfehlern, die es laut zweier Gutachten des Hessischen Städtetags und des Städte- und Gemeindebundes gibt. Unter anderem sei der Kostendeckungsvorschlag bei einem Scheitern des Vorhabens fehlerhaft oder fehle, heißt es in den Expertisen. Die Organisatoren des Bürgerbegehrens seien nicht darauf eingegangen, wie ausfallende Erlöse aus dem Grundstücksverkauf sowie ausfallende Gewerbesteuereinnahmen kompensiert werden könnten. Daher sei das Begehren abzulehnen. Dieser Auffassung schloss sich der Ausschuss an.
Die endgültige Entscheidung über einen Bürgerentscheid trifft die Stadtverordnetenversammlung am Montag, 25. September. In der Regel folgt das Parlament dem Beschluss des Ausschusses.
Die Initiatoren des Begehrens gehen indes davon aus, dass der Stadt kein finanzieller Schaden entsteht. Sie überlegen, ob sie gegen eine negative Entscheidung der Stadtverordneten klagen werden.