Der VdK in Pfungstadt teilt mit, dass die Corona-Regelung verlängert wurde. Helferinnen können bis Ende Juni weiterhin ohne Zertifizierung abrechnen.
PFUNGSTADT - (red). Der VdK in Pfungstadt hat eine gute Nachricht für Pflegebedürftige: Tätigkeiten von Nachbarschaftshelfern und -helferinnen ohne behördliche Qualifizierung können noch bis 30. Juni 2022 über den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro abgerechnet werden.
Nicht erst seit Corona beklagen viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fehlende Angebote zur Unterstützung im Alltag. Mit dem Ausbruch der Pandemie hat sich die Lage für zahlreiche Betroffene noch verschärft. Das hatte die hessische Landesregierung dazu bewogen, die sogenannte Nachbarschaftshilfe in der häuslichen Pflege zuzulassen, ohne dass hierfür zunächst eine entsprechende Qualifizierung und behördliche Zulassung erforderlich sein soll. Die Tätigkeit der Nachbarschaftshelfer und -helferinnen kann seitdem über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der jedem Pflegebedürftigen ab dem ersten Pflegegrad zusteht, abgerechnet werden.
Ursprünglich galt diese Übergangsregelung bis zum 31. Dezember; mit Beginn des neuen Jahres sollte eine Ausbildung im Umfang eines Pflegekurses sowie die Anerkennung durch dafür zuständige Ämter für die Nachbarschaftshilfe verpflichtend werden. Diese Frist wurde jetzt verlängert, sodass die Corona-Sonderregelung in Hessen bis zum 30. Juni 2022 fortbestehen wird. Bis dahin können Nachbarschaftshelfer und -helferinnen also weiterhin ohne vorherige Schulung und ohne Zulassung durch eine Anerkennungsbehörde tätig sein. Weitere Fragen beantwortet der VdK per E-Mail an ov-pfungstadt@vdk.de.