Das Besuchsverbot in Groß-Umstadt und Jugenheim gilt ab Montag. Alle planbaren Eingriffe in Groß-Umstadt werden wegen Corona verschoben. Diese Ausnahmen gelten jedoch.
Von Thomas Bach
Redaktionsleiter Darmstadt-Dieburg
Besuchsverbot und nur noch notwendige Operationen: Die Kreiskliniken, hier der Standort Groß-Umstadt, reagieren auf die Corona-Lage.
(Archivfoto: Sascha Kopp)
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DARMSTADT-DIEBURG - An den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit ihren Standorten Groß-Umstadt und Jugenheim gilt ab Montag, 29. November, aufgrund der aktuellen pandemischen Entwicklung erneut ein Besuchsverbot. Das hat die Betriebsleitung der Kliniken so entschieden.
Außerdem werden am Standort Groß-Umstadt alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben, soweit dies medizinisch vertretbar ist. „Uns ist bewusst, dass das Besuchsverbot für die Angehörigen unserer Patienten ein schmerzhafter Einschnitt ist, doch letztlich ist diese Entscheidung nötig, auch, um unseren Patienten, aber auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, in der Pflege Sicherheit und Schutz zu geben“, so die Geschäftsführerin der Kreiskliniken, Pelin Meyer, zu der Entscheidung. „Der Fokus liegt jetzt noch mehr als ohnehin auf der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.“
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„Wir sehen uns mit dieser Entscheidung durchaus als Vorreiter der Krankenhäuser in Südhessen und wissen auch, dass wir damit über die aktuell geltenden Verordnungen hinausgehen“, so Meyer. Eine Besserung der Lage sei aktuell nicht in Sicht. „Wir werden die pandemische Lage nur mit klaren Entscheidungen in den Griff kriegen – und eine solche Entscheidung haben wir jetzt getroffen.“
Ausnahmen bleiben wie bisher bei besonders gelagerten Fällen (kritischer Patient, Betreuung, dementer Patienten durch Angehörige/gesetzliche Betreuer sowie bei Kindern und Jugendlichen und werdenden Vätern) in Absprache mit den jeweiligen Stationen möglich. Zutritt zu den Kreiskliniken in Groß-Umstadt und Jugenheim hat in den genannten Ausnahmefällen nur, wer einen tagesaktuellen, negativen Testnachweis vorlegen kann.