Nachdem ein 47-jähriger Mann lebensgefährlich verletzt wurde, ist nun ein 20-Jähriger im Zuge der Ermittlungen verhaftet worden. Zeugen hatten den mutmaßlichen Täter identifiziert.
Von Christina Kolb
Lokalredakteurin Darmstadt-Dieburg
Ein Polizeiwagen fährt mit Blaulicht zum Einsatzort.
(Symbolfoto: Chalabala/adobe.stock)
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GROSS-UMSTADT - Nach dem versuchten Tötungsdelikt am 3. Mai in Groß-Umstadt konnte nach intensiven Ermittlungen am Montagabend im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung jetzt ein zweiter Tatverdächtiger festgenommen werden. Das haben Staatsanwaltschaft und Polizei mitgeteilt.
Wie bereits berichtet hatten Anwohner eines Wohnhauses in der Christoph-Vogel-Straße in Groß-Umstadt am 3. Mai gegen 23.40 Uhr die Polizei wegen der Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen alarmiert. Ein 47-Jähriger wurde daraufhin mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht. Wie die Polizei mitteilte, hatte sich sein Zustand am Folgetag bereits verbessert.
Identifikation durch Zeugen
Bei den Ermittlungen hatte sich ein dringender Tatverdacht gegen einen 38-Jährigen ergeben, der im Zuge einer Fahndung verhaftet wurde. Bei dem an diesem Montagabend festgenommenen zweiten Tatverdächtigen handelt es sich um einen 20 Jahre alten Mann aus Groß-Umstadt. „Er konnte über Zeugen identifiziert werden, die im Rahmen der Ermittlungen vernommen wurden“, teilt Ansgar Martinsohn, stellvertretender Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, auf Anfrage dieser Zeitung mit.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sei davon auszugehen, dass die beiden Tatverdächtigen miteinander befreundet waren. Auch sollen sich der ältere Beschuldigte und der Geschädigte gekannt haben. „Zwischen beiden soll es bereits in der Vergangenheit zu Streitigkeiten gekommen sein“, sagt Martinsohn. Am Tattag sollen sich die beiden Männer zufällig in einer Bar in Groß-Umstadt über den Weg gelaufen sein, wo es erneut zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein soll.
„Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass dies der Anlass für die spätere Tat war, die sich vor der Wohnanschrift des Geschädigten ereignete“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Über den aktuellen Gesundheitszustand des Geschädigten liegen der Staatsanwaltschaft keine Erkenntnisse vor. „Allerdings konnte er mittlerweile vernommen werden“, so Ansgar Martinsohn.