MÜNSTER - Innerhalb einer Woche sind auf dem Friedhof in Münster zwei wertvolle Gegenstände aus Metall gestohlen worden, teilt die Gemeinde Münster mit. Am Freitag, 3. März, verschwand von einem Grabstein eine Bronzerose, so die Friedhofsverwaltung. Der Diebstahl wurde beobachtet. Falls die Rose innerhalb einer Woche auf dem Grab abgelegt wird, verzichtet der Eigentümer auf eine Anzeige, wie es heißt.
Diebstähle gelten als Störung der Totenruhe
Außerdem wurde in derselben Woche der Diebstahl eines wertvollen Kerzenbehälters, ebenfalls auf dem neuen Teil des Friedhofs, gemeldet. Das Entfernen von Schmuckelementen des Grabsteines wird als Grabschändung angesehen. Grabschändung ist ein sogenanntes Religionsvergehen und erfüllt ebenfalls den Tatbestand der Störung der Totenruhe. Diese ist nach Paragraf 168 des Strafgesetzbuches strafbar. Tatjana Maier von der Friedhofsverwaltung ist unter Telefon 06071-3 00 23 13 oder via E-Mail an t.maier@muenster-hessen.de zu erreichen.