Rauschgiftfahnder decken Drogenhandel in Bischofsheim auf
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durchsuchten Rauschgiftfahnder am Mittwoch eine Wohnung in der Bahnhofstraße und stießen neben Drogen auch auf mehrere Waffen.
Von Michaela Kriewitz
Lokalredakteurin Main-Spitze
In Westen gekleidete Polizisten.
(Symbolfoto: dpa)
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Bischofsheim - Bei einem großen Polizeieinsatz haben Rauschgiftfahnder am Mittwoch in einer Wohnung in der Bischofsheimer Bahnstraße neben Drogen auch mehrere Waffen sichergestellt.
Wie die Polizei mitteilt, stand eine 42-Jährige zuvor unter Verdacht, Handel mit Drogen zu betreiben. Auf Antrag der Darmstädter Staatsanwaltschaft durchsuchten Beamte des Rüsselsheimer Rauschgiftkommissariats 34 die Wohnung der Frau. Dabei stießen die Fahnder, die von einem Rauschgiftspürhund, weiteren Zivilfahndern und Streifenbeamten unterstützt wurden, unter anderem auf 60 Gramm Marihuana, 50 Gramm Amphetamin und mehrere hundert Euro an mutmaßlichem Dealergeld.
Im Rahmen der Durchsuchung stellten die Ordnungshüter auch bei den 25- und 27-jährigen Mitbewohnern über 20 Gramm Ecstasy sowie mehrere Waffen, darunter Luftdruckpistolen, Langwaffen und eine Armbrust, sicher. Auch zwei Indoor-Plantagen, bei denen Cannabis angebaut wurde, blieben von den Ermittlern nicht unentdeckt. Die Pflanzen seien allerdings schon abgeerntet gewesen, sagt Polizeipressesprecherin Katrin Pipping auf Nachfrage dieser Zeitung. Das technische Hilfsmaterial für den Cannabis-Anbau konnten aber sichergestellt werden.
Es drohen über fünf Jahre Freiheitsstrafe
Die drei Tatverdächtigen stehen unter dem Verdacht, illegalen Handel mit Betäubungsmitteln zu betreiben sowie illegal Cannabis anzubauen. Die 42-jährige Frau sowie die 25 und 27 Jahre alten Männer mussten die Beamten für weitere Maßnahmen mit auf die Station begleiten und wurden vorläufig festgenommen. Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt.
Sie werden sich nun in mehreren Strafverfahren verantworten müssen. Die Ermittlungen dauern weiterhin an. Darin muss unter anderem geklärt werden, wem welche Drogen und Waffen zugeordnet werden können.
Allein zum Handel mit Drogen und deren Anbau in nicht geringer Menge sieht das Betäubungsmittelgesetz laut Paragraf 30a ein Strafmaß einer Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vor. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.