Gesetzgeber kommt Vereinen entgegen

Strikte Fristen bei Vorstandswahlen sind vorerst ebenso ausgesetzt wie die persönliche Anwesenheit bei Abstimmungen. Letztere können nun auch online erfolgen. Foto: Bernd-Rainer Karl
Sie haben bereits ein Benutzerkonto?
hier einloggenStrikte Fristen bei Vorstandswahlen sind vorerst ebenso ausgesetzt wie die persönliche Anwesenheit bei Abstimmungen. Letztere können nun auch online erfolgen. Foto: Bernd-Rainer Karl
Unter www.bundestag.de wird die Änderungen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erläutert. Hier finden sich auch Antworten auf die Fragen zur Handlungsfähigkeit für Vereine und Stiftungen während der Corona-Krise.
Ziel ist es, die betroffenen Rechtsformen in die Lage zu versetzen, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben. (pam)