Donnerstag,
30.03.2017 - 00:00
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Zwei Pannen am Greiner Eck
BENSHEIM/NECKARSTEINACH - (ai). Als am Greiner Eck in Neckarsteinach, im Stillfüssel bei Wald-Michelbach und am Kahlberg bei Fürth die Arbeiten zum Bau von Windkraftanlagen im Gang waren oder vorbereitet wurden, erreichte der Protest der Windkraftgegner einen Höhepunkt. Am 20. Februar um 17.30 Uhr traf eine Nachricht in der Kreisverwaltung Bergstraße in Heppenheim ein, dass es am Greiner Eck zu zwei Ölunfällen gekommen sei. Schon wenige Tage danach hieß es, dass der Umwelt kein Schaden zugefügt worden sei. Die AfD-Fraktion im Kreistag wollte es genauer wissen. Deshalb ergriff der Kreisbeigeordnete Karsten Krug (SPD) am Montag in Bensheim das Wort, um darzulegen, zu welchen Erkenntnissen die ihm unterstehenden Behörden gekommen sind.
Krug sagte, am 17. Februar sei die Ölwanne eines Fahrzeugs beschädigt worden, das Richtung Windpark unterwegs war. Danach seien maximal zehn Liter Motoröl ausgelaufen.
Die AfD wollte weiter wissen, was getan wurde, um eine Kontaminierung des Waldbodens zu verhindern. Krugs Antwort: Mit einem Bagger, der am Windpark im Einsatz war, sei der Schotter in Container geladen worden. Die Container hätten auf einem Platz mit einer wasserdichten Grundfläche gestanden. Dieser Platz sei so präpariert, weil dort die Baumaschinen abgestellt werden. Weil sich der Verkehrsunfall auf einer befestigten Fahrbahn ereignete, seien weder Waldboden noch Grundwasser beeinträchtigt worden.
Am 21. Februar um 20 Uhr sei der Kreis über einen weiteren Ölunfall informiert worden, der eine Folge des Vorfalls vom 17. Februar war. Zu dieser Panne sei es beim Abtransport des verschmutzten Schotters gekommen. Als der Container am Kran des Lastwagens hing, sei eine Hydraulikleitung geplatzt. Da die Pumpen – wie bei Druckabfall vorgesehen – abschalteten, seien keine erheblichen Ölmengen ausgetreten. Die Rede war von maximal zwei Liter. Zudem habe sich dieser Vorfall auf dem wasserdichten Platz ereignet. Eine am Windpark beschäftigte Erdbaufirma habe sicherheitshalber einen Wall mit tonhaltigem Boden aufgeschüttet. „Auch bei diesem Vorfall ist davon auszugehen, dass die gesamte ausgetretene Flüssigkeit aufgenommen werden konnte und eine Schädigung des Bodens/Grundwassers nicht zu befürchten ist“. Wie Neckarsteinachs Bürgermeister Herold Pfeifer (SPD) damals berichtete, wird in den Maschinen – wie in den Motorsägen der Waldarbeiter – kein Mineralöl mehr verwendet, sondern nur noch solche Bioöle, die biologisch abbaubar sind. Die AfD wollte mit ihrer Anfrage weiter erfahren, welche Behörden mit dem Vorgang befasst waren und wie sichergestellt wird, „dass in diesem Natur- und Wasserschutzgebiet umweltgefährdende Stoffe mit der notwendigen Sorgfalt transportiert werden“.
Weder Wasser- noch Naturschutzgebiet
Antwort Krug: „Die beiden Vorfälle ereigneten sich außerhalb von Wasserschutzgebieten. Der Windpark liegt nicht in einem Naturschutzgebiet“. Die Zulassung und Überwachung von Transportverkehren sei Angelegenheit der Verkehrsbehörden und der Polizei.
Das Regierungspräsidium Darmstadt habe dem Genehmigungsbescheid Auflagen und Hinweisen beigefügt. In beiden Fällen hätten die „präventiv geforderten und getroffenen Maßnahmen ein größeres Schadensereignis verhindert“.
Aufgabe des Kreises mit seiner Unteren Wasserbehörde sei es, mögliche Schäden zu minimieren. Doch ein Eingreifen dieser Behörde sei in beiden Fällen nicht erforderlich gewesen.