Kreisbeigeordneter Krug relativiert Rolle des Kreises beim Bau der Windparks / Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Vogelhorsts
Von Marion Menrath
Redakteurin Groß-Gerau
Teile des Windparks Greiner Eck vom Hirschhorner Stadtteil Langenthal aus gesehen. Karsten Krug (rechts) sieht den Kreis beim Thema Windkraft in einer Nebenrolle. Fotos: Thomas Wilken/Dagmar Jährling
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KREIS BERGSTRASSE - Der Kreisbeigeordnete Karsten Krug (SPD) hat bei einem Pressegespräch die Rolle des Landratsamts beim Bau dreier Windparks im Kreisgebiet als untere Naturschutz- und Wasserschutzbehörde erläutert. Insbesondere ging es um zwei Ölunfälle am Windpark Greiner Eck zwischen Hirschhorn und Neckarsteinach und einen abgestürzten Vogelhorst im Windpark Stillfüssel bei Wald-Michelbach. Am Rande des Pressegesprächs erläuterten zwei Mitglieder der Bürgerinitiative Gegenwind Siedelsbrunn und Ulfenbachtal, die nicht eingeladen waren, ihre Sicht.
Die Rolle des Kreises sei sehr eingeschränkt, wie Krug betonte. Die Genehmigungen für die Windparks hat das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Naturschutzbehörde erteilt. Die Kreisverwaltung komme nur ins Spiel, wenn es darum geht, Zwischenfälle wie die Ölunfälle am 17. und 20. Februar nach der Beschädigung eine Ölwanne und einer Hydraulikleitung an zwei Fahrzeugen aufzuarbeiten. Dabei sei alles ordnungsgemäß verlaufen, die geringen Mengen ausgelaufener Betriebsstoffe mit der kontaminierten Erde seien zum Entsorgen gesammelt worden.
Kreis äußert sich nicht zu Verfahren über Nest
Zum abgestürzten Vogelhorst, den Vogelschützer einem streng geschützten Uhu zuschreiben, der möglicherweise bereits brütete, könne der Kreis wegen des laufenden Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt nichts sagen. Nur wenn die Staatsanwaltschaft feststelle, dass keine Straftat vorliege und die Akten freigebe, müsse der Kreis ermitteln, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliege, ergänzte Werner Rühmkorff, Fachbereichsleiter Umwelt im Landratsamt. Dabei gehe es aber um Strafen von 20 bis 50 Euro. Krug ließ durchblicken, dass diese Zuständigkeiten im Gegensatz zu den viel weitergehenden Erwartungen der Öffentlichkeit an den Kreis, auch für Fachleute nicht leicht zu verstehen ist.
DREI WINDPARKS
Im Kreis Bergstraße sind drei Windparks genehmigt: Vier der fünf Windräder am Greiner Eck bei Hirschhorn und Neckarsteinach sind fertig; das fünfte im Bau.
Im Stillfüssel bei Wald-Michelbach sind fünf Windräder genehmigt; ein sechstes zurückgestellt.
Im Windpark Kahlberg zwischen Fürth, Grasellenbach und Mossautal sind fünf Windräder genehmigt. (mam)
Krug reagierte mit der Pressekonferenz unter anderem auf eine Anfrage der AfD im Kreistag, die Krug dort beantwortet hatte. Wie Ute Schneider, Amtsleiterin für Bauaufsicht und Umwelt im Landratsamt sagte, war der Kreis aber für die Baugenehmigung eines Windmessmastes am Stillfüssel zuständig, mit dem die Windhöffigkeit ermittelt werden soll. Für dieses Verfahren habe der Kreis Artenschutzgutachten für Schwarzstorch, Baumfalke und Wespenbussard gefordert, sei damit aber vor Gericht gegen Betreiber Entega unterlegen. Das Gericht habe die Forderung mit einer sehr kurzen Begründung abgewiesen. Das sei enttäuschend gewesen, so Schneider.
Die Liste der Einwände von Windkraftgegnern ist lang. Die Genehmigungen für den Windpark Kahlberg zwischen Fürth-Weschnitz, Grasellenbach und Mossautal sowie für Stillfüssel am 30. Dezember seien „durchgepeitscht“ worden, um die günstigeren Fördermöglichkeiten im alten Jahr zu nutzen. Neben der Zerstörung des Landschaftsbilds bemängeln sie bei Kahlberg und Stillfüssel eine Beeinträchtigung der Quellen im Wasserschutzgebiet. Bei Stillfüssel seien diverse Vogelhorste im Projektgebiet nicht berücksichtigt worden, vor allem des sehr seltenen Schwarzstorchs. Die Entega hat bei Stillfüssel freiwillig eine sechste Windkraftanlage zurückgestellt, bis Gutachten zum Schwarzstorch vorliegen. Einige Vogelschützer sind aber der Auffassung, dass auch die anderen fünf Anlagen im Revier des Storchs liegen.
Pascal Preisigke, der als Zeuge dabei war, schilderte, wie der Vogelhorst am 31. Januar beim gescheiterten Versuch eines Ökobüros, ihn zu untersuchen, zu Boden ging. Bei einem missglückten Seilwurf sei ein Ast über dem Nest gebrochen und brachte dieses mitsamt seinem Tragast zu Fall. Heute wisse er, dass bei Lärchen im Winter immer Bruchgefahr bestehe.
Wie Robert Hartmann, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt sagte, rechne er bei den Ermittlungen wegen des Vogelhorsts mit einem Ergebnis in den nächsten zwei Wochen. In Betracht komme eine Straftat nach Bundesnaturschutzgesetz, laut dem beispielsweise Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der besonders geschützten Arten nicht beschädigt werden dürfen. Geklärt werden muss beispielsweise, ob dort wirklich eine streng geschützte Art wie der Uhu hauste und ob der nötige Vorsatz bestehe.