19-Jähriger erhält beim Jugendgericht in Lampertheim Freizeitarrest und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit als Strafe für eine Körperverletzung.
LAMPERTHEIM - (glh). Nicht zum ersten Mal machte der Heranwachsende mit der deutschen Justiz Bekanntschaft: Drei Einträge sind im Erziehungsregister des 19 Jahre alten gebürtigen Bulgaren verzeichnet, zweimal wurden Verfahren eingestellt, das eine wegen eines Diebstahls. Eine Verurteilung wegen unerlaubter Waffenführung sanktionierte ein Weinheimer Gericht mit einem Strafbefehl zu 250 Euro.
Nun stand der arbeitslose Viernheimer vor Richter Bernd Schmidt und musste sich wegen umfangreicher Vorwürfe verantworten. Im Herbst vergangenen Jahres geriet der junge Mann mit einer Frau in Konflikt. Dieser artete in einer Wohnung derart aus, dass die Frau bei der Polizei Anzeige erstattete. Sie soll geschlagen und eingesperrt worden sein. Aufgrund ihrer Angaben leitete die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Strafverfahren ein. Nun im Zeugenstand soll die tätliche Auseinandersetzung nicht so gewesen sein, wie ursprünglich von ihr zu Protokoll gegeben wurde. Wegen der widersprüchlichen Aussagen plädierte die Staatsanwältin auf Freispruch, den Richter Schmidt auch bestätigte. Lediglich das Delikt eines Verstoßes gegen das Waffengesetz galt es noch zu ahnden, was dann später in ein Urteil mit einbezogen wurde. Damit war aber die Verhandlung nicht zu Ende, denn die Staatsanwältin erhob eine zweite Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung: Im Juni 2020 soll der Beschuldigte in Viernheim einen jungen Mann mit Faustschlägen ins Gesicht traktiert haben. Dem Gericht lagen Bildaufnahmen des Geschädigten vor, die Richter Schmidt als „erschreckend“ bezeichnete. Der Schwerverletzte trägt von diesem Angriff eine bleibende Narbe auf der Stirn davon. Die Angaben des Opfers zum Tathergang bestätigte dessen Freund: Beide saßen auf der Bank nahe eines Spielplatzes, der Angeklagte sei zunächst vorbeigelaufen, nach kurzer Zeit aber wiedergekommen und habe ohne Vorwarnung mehrfach zugeschlagen. Warum – das wusste der Zeuge nicht, ein Motiv blieb im Dunkeln. Im Raum stand allerdings, dass die Schläge mit einem Schlagring ausgeführt worden sein könnten. Es wurde zwar später von der Polizei ein Schlagring bei dem Bulgaren sichergestellt, das beweise aber nicht, dass dieser bei der Attacke zum Einsatz kam.
Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe empfahl eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht, da der Angeklagte noch keine Erwachsenenreife besitze. Ein großes Aggressionspotenzial bescheinigte die Staatsanwältin dem Beschuldigten, der mit massiver Gewalt „aus dem Nichts“ zugeschlagen habe. Sie forderte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung auszusetzen sei. Pflichtverteidiger Wesemann sah eine Verwarnung mit Auflagen als ausreichende Sanktion an, denn nach der Beweisaufnahme stufte er die Verfehlung seines Mandanten als eine einfache Körperverletzung ein.
Richter Schmidt schloss sich dieser Einschätzung an und sprach in seinem Urteil eine Verwarnung aus, verbunden mit der Ableistung von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Als „Warnschuss“ für die Zukunft, dass der Angeklagte über sein Fehlverhalten nachdenken könne, verhängte das Gericht einen Freizeitarrest: Ein Wochenende wird der Heranwachsende hinter Gittern verbringen.