Verein Mensch vor Verkehr hält am bergmännischen Tunnel entlang der A67 fest
Von Hans-Jürgen Brunnengräber
Mögliche Variante der Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim: Eine oberirdische Trassenführung entlang der A67. Foto: Hans-Jürgen Brunnengräber
( Foto: Hans-Jürgen Brunnengräber)
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EINHAUSEN/LORSCH - Im Korridor zwischen Lorsch, Viernheim und Mannheim kann derzeit niemand sicher sein, dass er nicht vom Bau der Bahnstrecke Frankfurt-Mannheim betroffen sein wird. „Die Bahn rückt nach wie vor nicht von einer Streckenführung entlang der A 67 ab“, machte Reimund Strauch, Vorsitzender des Vereins Mensch vor Verkehr, bei einer Informationsveranstaltung zum Stand des Verfahrens deutlich. Alle vorliegenden Varianten seien von Studien abhängig, die derzeit für die Anbindungen in Frankfurt und Mannheim erstellt würden. „Wir bleiben am Ball“, versprach Strauch.
Nach wie vor gibt es unterschiedliche Vorstellungen zur Trassenführung. Diese reichen von einer oberirdischen Bahnstrecke entlang der A 67 bis zur A 67-Variante mit langem bergmännischen Tunnel, nördlich von Langwaden beginnend bis südlich des „Lampertheimer Gscheids“. Neu ist eine A 67-Streckenführung mit einer Unterführung bei Langwaden sowie einem weiteren Tunnel in Höhe von Einhausen und Lorsch.
Selbst Streckenführungen an der A 5 sind im laufenden Beteiligungsverfahren noch nicht vom Tisch. Das gilt auch für die Trasse „Mannheim direkt“, die von Lorsch durch den Wald an Lampertheim vorbei in die Kurpfalzmetropole führen könnte. Jüngste Überlegung ist eine viergleisige Neubaustrecke. Mensch vor Verkehr hält im Einklang mit politischen Vertretern auf Kommunal- und Landesebene an der Forderung nach einem langen bergmännischen Tunnel fest.
DER VEREIN
Mensch vor Verkehr, 1999 als Bürgerinitiative gegründet, hat sich in der Vergangenheit insbesondere für eine für Menschen verträgliche Trassenführung der geplanten Bahnstrecke zwischen Frankfurt und Mannheim eingesetzt.
Kernforderung des Vereins ist der Bau eines bergmännischen Tunnels zwischen Langwaden und der Lorscher Südgemarkung im Falle einer Trassenführung entlang der Autobahn 67.
Der Verein hat im Juni 2016 einen Antrag auf Anerkennung als Umweltverband nach den Maßgaben des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) beim Bundesumweltamt gestellt, der dann an das Hessische Umweltministerium verwiesen wurde.
Mit der Anerkennung als Umweltverband hätte Mensch vor Verkehr ein eigenständiges Klagerecht im Rahmen von öffentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wie Vorsitzender Reimund Strauch mitteilte, rechnet der Verein im Juni mit dem Ergebnis des Antragsverfahrens. (grä)
Wann das Beteiligungsverfahren beendet sein wird, steht nach Auskunft von Reimund Strauch noch nicht fest. Das liege im Ermessen der Bahn, die diese freiwillige Art der Konsultation von Kommunen, Behörden, Landesministerien sowie von Kammern, Verbänden, Vereinen und Initiativen jederzeit beenden könne.
Nach dieser frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beginnt das Planfeststellungsverfahren, in dem alle für die Neubaustrecke erforderlichen Genehmigungen zusammengefasst werden. Beteiligte sind die Bahn als Antragssteller und Träger des Vorhabens, das Regierungspräsidium Darmstadt als Anhörungsbehörde, das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde sowie die Träger der öffentlichen Belange, zu denen neben Behörden auch Verbände zählen. Zu den ersten Verfahrensschritten gehört eine Anhörung dieser Träger. Das Eisenbahnbundesamt nimmt dann eine Planfeststellung vor. Darin ist auch die Trassenführung festgelegt. Diese Planfeststellung wird auch öffentlich ausgelegt. In diesem Verfahrensschritt sei es wichtig, dass sich auch betroffene Bürger äußerten, machte Dr. Jürgen Reiter, stellvertretender Vorsitzender von Mensch vor Verkehr, deutlich. Behörden, Verbände und Öffentlichkeit kommen nach dieser öffentlichen Auslegung mit der Bahn zu einem Erörterungstermin zusammen. Die Ergebnisse fasst das Regierungspräsidium in einem Abschlussbericht für das Eisenbahnbundesamt zusammen, das den Planfeststellungbeschluss fasst. Gegen diesen Beschluss besteht dann die Möglichkeit einer Klage.
Lorschs Ehrenbürgermeister Klaus Jäger wies auf die langwierige und wechselvolle Geschichte der Planungen für die Neubaustrecke hin. 1999 sei die Stadt Lorsch erstmals mit den Neubauplänen befasst worden. „Wir haben in dieser Zeit nie nach dem Sankt-Florians-Prinzip gearbeitet“, betonte Jäger. Wenn die Realisierung einer Neubaustrecke unabdingbar ist, dann solle sie aber den höchst möglichen Schutz für Mensch und Natur bieten, so Klaus Jäger.