Zwei Modelle sind möglich

Das Bürgerhaus ist voll: Der Magistrat hat zur Informationsveranstaltung über geplante Straßenbeiträge eingeladen und rund 650 Besucher verfolgten die Vorträge von Bürgermeister Becker, Erstem Stadtrat Ziegler und Rechtsanwalt Gries. Foto: Vollformat/Sebastian Schwappacher  Foto: Vollformat/Sebastian Schwappacher

Die Angst vor hohen Straßenbeiträgen geht um. In anderen Kommunen kamen in Extremfällen Zahlungen von hohen fünfstelligen Summen auf Hauseigentümer zu, in...

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MÖRFELDEN. Die Angst vor hohen Straßenbeiträgen geht um. In anderen Kommunen kamen in Extremfällen Zahlungen von hohen fünfstelligen Summen auf Hauseigentümer zu, in Mörfelden-Walldorf dürften die Beiträge deutlich niedriger ausfallen. Bei einer Bürgerversammlung wurden erstmals konkrete Zahlen als Anhaltspunkte genannt, und die lagen je nach Modell bei 1700 oder knapp 50 Euro.

Rund 650 Besucher kamen am Donnerstagabend zur städtischen Infoveranstaltung ins MöBürgerhaus, wo man durchaus kontrovers aber überwiegend sachlich diskutierte. Alle Fragen sind nicht geklärt und die Wortmeldungen zeigten, dass Straßenbeiträge auch weiterhin auf breite Ablehnung stoßen.

Rathausspitze lehnt Einführung ab

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Die Rathausspitze mit Bürgermeister Heinz-Peter Becker (SPD) und Erstem Stadtrat Burkhard Ziegler (Freie Wähler) machte deutlich, dass auch sie eine Beitragseinführung ablehnt. Da man sich an Vorgaben der Aufsichtsbehörden zur Haushaltsgenehmigung und Gesetze der Landesregierung gebunden fühlt, will man dem Parlament aber im Dezember eine Vorlage präsentieren. Andernfalls werde der Haushalt nicht genehmigt und die Stadt könne keine freiwilligen Leistungen – wie Vereinsförderung und Badebetrieb – finanzieren.

Was im Falle einer Beitragssatzung auf Hauseigentümer zukommt, erklärte ein Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner, die eine Ausarbeitung der Satzung begleitet. Rechtsanwalt Stefan Gries führte aus, dass zwei Modelle möglich sind. Es könnten nur direkte Anlieger zur grundhaften Straßensanierung herangezogen werden, oder man bilde größere Abrechnungsgebiete, in denen sich Immobilienbesitzer die Kosten teilen. Bei ersterer Variante spricht man von einmaligen Beiträgen, bei letzterer von wiederkehrenden.

Die Konsequenzen der Modelle führte Gries anhand des Gärtnerwegs aus, der in der Vergangenheit aufwendig saniert wurde. Da es sich um eine Bundesstraße handelt, musste die Stadt nur für die Bürgersteige aufkommen. Bei einmaligen Beiträgen hätten Hauseigentümer etwa 1700 Euro zahlen müssen und in einem großen Abrechnungsgebiet wären rund 46 Euro fällig geworden. Hätte die Stadt auch Kosten der Straßenarbeiten umgelegt, wären die Beträge etwa um den Faktor drei gestiegen. Gries betonte aber, dass es sich um keine endgültige Berechnung handelt, da dafür die Datengrundlage noch nicht ausreiche.

Weiter zeigte der Rechtsanwalt eine Stadtkarte mit den vorgesehenen Abrechnungsgebieten. Ganz Walldorf bildete demnach ein Gebiet, während die Bahnlinie Mörfelden in zwei Bereiche teilt. Das Mörfelder Gewerbegebiet Ost ist separat aufgeführt.

Wie viele Wortbeiträge zeigten, war ein Teil der Besucher mit der Stoßrichtung der Bürgerversammlung nicht zufrieden. Statt über Details zu sprechen, müsse mehr Druck aufgebaut werden, damit die Landesregierung das Beitragsgesetz wieder kippe, war im Bürgerhaus zu hören. Auch wurde ein Moratorium bis zur Landtagswahl gefordert, das es aber nicht geben wird.

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Weiter beklagten Besucher mangelnden Einfluss auf Sanierungen und bezeichneten die Satzung als ungerecht. So könne es nicht sein, dass nur Hauseigentümer zahlen müssen. Anderen Bürgern waren die Ausführungen zu unkonkret oder sie fürchteten, Beiträge im Rentenalter nicht leisten zu können.

Um Zahlungen klein zu halten, und gerechter verteilen zu können, favorisiert Bürgermeister Heinz-Peter Becker (SPD) das Modell wiederkehrender Beiträge. Weiter versuchte er zu beruhigen, und wies darauf hin, dass in den nächsten Jahren keine grundhaften Sanierungen anstünden. Erster Stadtrat Ziegler ergänzte, dass nicht automatisch jährlich Beiträge zu zahlen sind. Die Satzung greife nur dann, wenn auch Straßenarbeiten anstünden. Weiter diskutiert wird Ende November bei der nächsten Infoveranstaltung.

Von Sebastian Schwappacher