Fall Susanna: Der Irak liefert nicht aus

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Mit diesem Foto fahndet die Polizei. Foto: dpa
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Der im Fall Susanna tatverdächtige Ali Bashar hat sich in den Irak abgesetzt. Es ist allerdings mehr als unklar, ob der Irak einen Staatsbürger ausliefert.

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WIESBADEN / MAINZ. Gegen einen Iraker, der nach einer schweren Straftat aus Deutschland geflohen ist, kann eine Staatsanwaltschaft in Deutschland einen internationalen Haftbefehl beantragen. Wenn er in sein Heimatland geflohen ist, kann sie dort die Auslieferung beantragen. Doch würden die Bemühungen wohl ins Leere zielen. Denn der Irak liefert nur aus, wenn Deutschland seinerseits Straftäter ausliefert.

Doch das ist bei der rechtsstaatlichen Situation dort eher unwahrscheinlich, heißt es bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. An den rechtsstaatlichen Problemen im Irak könnte auch die Bitte Deutschlands scheitern, die Strafverfolgung zu übernehmen. Weil ihm dann möglicherweise die Todesstrafe drohen würde.

Irak als sicheres Land für Straftäter

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Nach Kenntnis des Frankfurter Strafverteidigers Hans Wolfgang Euler, dessen Kanzlei in Auslieferungsverfahren vertritt, sind Guatemala und Irak die beiden sichersten Länder für Straftäter, die nicht ausgeliefert werden wollen. Innerhalb der EU wäre eine Auslieferung übrigens kein Problem, sagt Rechtsanwalt Euler. Deutschland würde deutsche Staatsbürger, die mit internationalem Haftbefehl gesucht werden, auch an ein EU-Land ausliefern. „Nicht aber in den Irak“.

Das deutsche Strafrecht regelt auch die Verfolgung von Taten, die Deutsche im Ausland begangen haben. Geahndet werden demnach unter anderem Mord, Totschlag und Vergewaltigung, auch wenn der Tatort nicht Deutschland war.

Von Christoph Cuntz