Eisenbahnbundesamt befragt Anwohner zu Lärmbelastungen

(red). Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Lärmminderungsplanung an den Hauptverkehrsstrecken müssen alle fünf Jahre Lärmaktionspläne erstellt...

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MÖRFELDEN-WALLDORF. (red). Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Lärmminderungsplanung an den Hauptverkehrsstrecken müssen alle fünf Jahre Lärmaktionspläne erstellt werden. Aktuell hat das Eisenbahn-Bundesamt das Verfahren zum Lärmaktionsplan für alle Haupteisenbahnstrecken (mehr als 30 000 Züge pro Jahr) für die Öffentlichkeit eröffnet. Bis Freitag, 25. August, haben alle Betroffenen die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen.

Ziel des Eisenbahnbundesamts in dieser ersten Phase ist es, möglichst viele Informationen der von Lärm betroffenen Anwohner zu sammeln. Hierzu steht ein Fragebogen zur Verfügung, der ausgefüllt an das Eisenbahnbundesamt übermittelt werden soll. Die Hinweise aus den eingegangenen Fragebogen sollen in den Lärmaktionsplan einfließen.

Über die Informations- und Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamts – www.laermaktionsplanung-schiene.de – kann ab sofort der Fragebogen heruntergeladen oder direkt ausgefüllt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Verfahren. Alternativ können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der Fragebogen kann auch postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Alle Nachfragen können per E-Mail – lap@eba.bund.de – oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ direkt an das Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden. Bei der Stadt Mörfelden-Walldorf ist die zuständige Ansprechpartnerin Carolin Wächter (Telefon 06105-93 88 31, carolin.waechter@moerfelden-walldorf.de).

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Der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamts ist unabhängig von dem in Mörfelden-Walldorf begonnenen Lärmsanierungsprogramm. Der geplante Bau der Lärmschutzwände bleibt hiervon unberührt.