Alleinerziehende benachteiligt

Mit den Stimmen der Koalition hat der Sozialausschuss des Kreistags den Haushalt 2018 gebilligt. Die CDU stimmte dagegen, die anderen Oppositionsfraktionen enthielten sich der...

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KREIS GROSS-GERAU. Mit den Stimmen der Koalition hat der Sozialausschuss des Kreistags den Haushalt 2018 gebilligt. Die CDU stimmte dagegen, die anderen Oppositionsfraktionen enthielten sich der Stimme. Zuvor waren noch vier von der Koalition eingebrachte Anträge beschlossen worden, ein weiterer Antrag wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet.

Gebilligt wurde der Antrag, ein Umsetzungskonzept für Langzeitarbeitslose zu entwickeln, um diese besser in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Christiane Böhm, verwies auf rund 9000 Langzeitarbeitslose im Kreis Groß-Gerau. Eine Zahl, die sich trotz guter Konjunktur nicht wesentlich ändere. Für diese Menschen sollten spezielle Arbeitsplätze im Gemeinwohlsektor, im Tierschutz, in der Landschaftspflege oder in den Bereichen Sport und Soziales geschaffen werden.

Teilhabekarte in der Diskussion

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In einem weiteren Antrag will die Opposition prüfen lassen, ob kreisweit für Beihilfebezieher eine Teilhabekarte eingeführt werden kann. Böhm sagte, das Land biete bereits Voraussetzungen für Ermäßigungen. Es seien oft Alleinerziehende, die sich mit ihren Kindern keinen Besuch im Schwimmbad oder andere Freizeitaktivitäten leisten könnten.

Der Antrag, über Bildungsarbeit für Jugendliche und Erwachsene Vorbehalte gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren oder transsexuellen Menschen abzubauen, wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Groß-Gerau und Nauheim wurden als Beispiel für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Politik hervorgehoben. Der Kreis solle, so steht es im Antrag der Koalition, ein Konzept erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche an der Kreispolitik beteiligt werden können.

Einstimmig wurde der Antrag angenommen, der Kreis solle die von der Landesregierung geplante Beitragsfreiheit für Kindergärten würdigen, jedoch die Entlastung wegen der damit verbundenen Nachteile als nicht ausreichend bewerten. Immerhin hatte der Kreistag bereits im Mai dieses Jahres einstimmig eine Resolution zur generellen Gebührenfreiheit in den Kindertagesstätten verabschiedet.

Christiane Böhm betonte, ein Teil der Kosten für die Gebührenfreiheit werde aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanziert, mithin fehle dieses Geld den Kommunen, die zudem in die Kasse greifen müssten, wenn sie bisher höhere Beiträge als die vom Land finanzierten 135,60 Euro monatlich für sechs Stunden Betreuung pro Tag hätten. Vor allem für Alleinerziehende reiche die Beitragsfreiheit für sechs Stunden nicht aus, weil sie oft ganztags arbeiten würden. Deshalb müssten sie weiterhin Gebühren zahlen.

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Gelobt wurde der Bericht des kommunalen Jobcenters zu Sanktionen gegenüber Leistungsverweigerern. Einig waren sie die Abgeordneten, Sanktionen dürften nur das letzte Mittel sein. Stattdessen müsse die aufsuchende Betreuung ausgebaut werden.