Keine Ruhe für die Schaftöter
Jeans blutiges Ende: Landratsamt bestätigt Ermittlungen - Konsequenzen in der Jägerschaft
Der Tod des Schafbocks Jean durch zwei Gewehrkugeln wird für die Beteiligten nicht ohne Konsequenzen bleiben. Sowohl der Schütze als gegebenenfalls auch seine potenziellen Auftraggeber werden zu dem Vorfall gleich mehreren Stellen Rede und Antwort stehen und je nach Ausgang der Recherchen mit Sanktionen rechnen müssen. Darauf jedenfalls lassen behördliche und fachbezogene Auskünfte auf eine aktuelle ECHO-Nachfrage schließen.
Wie berichtet, war das auf einer Weide im Reichelsheimer Weiler Eberbach grasende Tier am Samstag unter den Augen der Gäste eines Restaurants von einem Jäger erschossen worden. Der hatte sich zur Begründung seines Vorgehens zunächst auf eine behördliche Anordnung berufen, die Behauptung einer solchen Rechtsgrundlage aber später wieder zurückgenommen. Damit kann er nur aus eigenem Antrieb oder auf Aufforderung eines privaten Dritten gehandelt haben, dem der Aufenthalt des herrenlosen Schafs in der Gemarkung ein Dorn im Auge war.Dabei haben sich die Halter einer in der Nachbarschaft weidenden Herde bereits öffentlich gegen den möglichen Verdacht verwahrt, der Schütze hätte sich von ihnen zumindest ermuntert fühlen können. Fragen wirft zudem das Verhalten des ursprünglichen Besitzers des Schafes auf, das vor Monaten ausgebüxt sein soll, ohne dass dies Bemühungen nach sich zog, es wieder zurückzuholen. Die Hinterfragung all dessen umfasst das Behördenhandeln, mit dem das Landratsamt in Erbach nach Auskunft seines zuständigen Hauptabteilungsleiters Walter Müller auf das Bekanntwerden der Tötung Jeans reagiert hat, der seinen Namen von Wirten, Mitarbeitern und Gästen des Restaurants an seiner Weide hatte.Ihr Handeln gefordert sieht vor allem die Kreisverwaltung, weil ihr die zuständigen Stellen für Jagdrecht, Waffenrecht und Tierschutz zugeordnet sind. ,,Und je nach Ausgang der Befragungen und Recherchen kann die Erschießung des Schafbocks für eines dieser Fächer relevant sein", bestätigte Müller dem ECHO. Ob dabei in einem der Gebiete ein Verstoß vorliege und wie schwer der wiege, hänge ebenfalls vom Ergebnis der Ermittlungen ab. Gegebenenfalls müssten die Verantwortlichen mit Bußgeld oder Strafanzeige rechnen.Wie Müller erklärte, werde die Prüfung und damit auch die mögliche Inanspruchnahme von Polizei oder Staatsanwaltschaft einige Zeit in Anspruch nehmen. Zu einer vorherigen Einschaltung der Straftat-Verfolgungsbehörden etwa durch eine private Anzeige ist es bisher offenbar nicht gekommen. Wie der Leiter der Erbacher Polizeidirektion, Kurt Hable, dem ECHO sagte, lagen seinen Beamten zumindest bis zum Donnerstag keine Eingaben vor. Bei aller Sensibilität für Wirkung und Bedeutung des Geschehens sehe er für ein selbst angestoßenes Tätigwerden keine Grundlage.Solche Reaktionen zu erwarten stehen hingegen beim Verein der Jäger im Odenwald, wie Kreisjagdberater Helmut Trautmann auf Nachfrage erklärte: ,,Bezogen auf diese Dachorganisation bin ich zwar nur einfaches Mitglied, aber die Erfahrungen der Zusammenarbeit aus meinem Amt heraus sprechen eindeutig für ein Nachspiel in den jagdlichen Gremien", so der Kenner. In der absoluten Mehrzahl untadelige Pfleger von Flora und Fauna, könnten es die Jäger nicht hinnehmen, wenn ihre Bemühungen um ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit von einzelnen Kollegen untergraben würden. ,,Was da passiert ist, hat mit Jägerei nichts zu tun", bekräftigte Trautmann die Distanzierung seines Genres vom Geschehen und den Verantwortlichen.Vor diesem Hintergrund prognostizierte er die Behandlung des Falls im Vorstand des Vereins der Jäger und gegebenenfalls eine Befassung des Ehrenrats im Landesjagdverband: ,,Er ist nach unserer Satzung für die Ahndung von Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex zuständig", erläuterte Trautmann. In diesem Sinne könne er greifbare Konsequenzen ziehen - von der Rüge über eine Art Abmahnung bis letztlich zum Ausschluss aus der Jägerei.Also wenn hier die Behörden nicht ein Strafverfahren einleiten, wann dann? Unnötige Tötunge eines Wirbeltieres ist ein Straftatbestand der mit zu 3 Jahren bestraft wird. Das die Jäger etwas gegen ihre Artgenossen unternehmen glaubt doch kein Mensch mehr. Und die Ermittlungen dauern vermutlich so lange bis Gras über die Sache gewachsen ist. Der Fall ist eindeutig. Im Schnellverfahren aburteilen, Waffenschein und Jagdschein müssen auf alle Fälle weg. Am besten Haftstrafe. Das ist man dem Tod eines unschuldigen Tieres schuldig.
Und Schafe fallen nicht unter die Liste der bejagbaren Tiere, also Verstoß gegen das Landesjagdgesetz. Und die dämliche Ausrede (wie bei Hunden,Katzen) das es gwildert hat paßt wohl in diesem Fall auch nicht. Ich hoffe das die Restaurantbesitzerin oder jemand anders Anzeige bzw. Strafantrag gegen Unbekannt stellt. Je mehr desto besser damit es nicht wieder einmal vertuscht wird. Hier ist Zivilcourage gefordert.
Dann auch noch in der Nähe von Personen zu schiessen ist eine Frechheit. Wenn es so gute Schützen wären hätten sie nicht 2 Kugeln benötigt. Übrigens haben diese Kugeln über Tausend Meter Reichweite. Ich hoffe jetzt ist sich jeder bewußt was hier abläuft.
Zitat eines Artikels von Peta:
„Forschungen in der Psychologie und Kriminologie haben längst ergeben, dass Menschen, die Gewalttaten an Tieren ausüben, es nicht dabei belassen - viele von ihnen verüben im Anschluss auch Gewalttaten an ihren Mitmenschen“. Durchgeführte Studien ergaben, dass Menschen die Tiere quälen, fünfmal wahrscheinlicher Gewalttaten an Menschen verüben können. „Wir fordern daher die Höchststrafen für Täter, die sich an Tiere vergehen, “ so Kutscher weiter.

Merken
|
















