Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert erwartet vom Bundesverfassungsgericht morgen eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung zu den Hartz-IV- Regelsätzen. ,,Es wird wahrscheinlich die Geburt eines neuen Grundrechts geben", sagte Borchert in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. ,,Es geht um die Frage eines an der Wohlstandsentwicklung der Gesamtgesellschaft orientierten menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses muss in einem transparenten Verfahren im Parlament festgelegt werden. Außerdem muss es auf offensichtliche Fehler von der Justiz kontrollierbar sein."
Unter anderem der von Borchert geleitete 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hat dazu das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Karlsruher Richter wollen erstmals grundsätzlich Stellung beziehen zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die Richtung der Entscheidung, so Borchert, sei in der mündlichen Verhandlung am 20. Oktober vergangenen Jahres erkennbar geworden. Die Frage der konkreten Beträge sei dabei nachrangig behandelt worden. ,,Seit Bestehen der Sozialhilfe ist das Existenzminimum niemals in öffentlicher, parlamentarischer Debatte im Parlament entschieden worden", kritisierte der 60 Jahre alte Jurist. ,,Bisher wurde das immer quasi in Hinterzimmern und Kungelrunden ausgemacht, in denen der Finanzminister dann das letzte Sagen hatte." Dies könnte sich nach der Entscheidung aus Karlsruhe ändern. ,,Diese wichtige Frage gehört ins Parlament und ist dort vor den Augen der Wähler zu beantworten", meinte Borchert. Gekoppelt an die Frage der Höhe der Hartz-IV-Sätze sei schließlich auch die der Höhe des steuerlichen Existenzminimums, also jenes Betrages, der für den Zugriff des Fiskus tabu ist. Denn - so der Sozialrichter - ,,die Armutsgrenze hat immer eine Doppelfunktion."
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