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08. Dezember 2009

Kehren ohne Grenzen

Das Kehrgesetz gibt es seit dem Jahr 1935. Danach darf nur der Bezirksschornsteinfeger in seinem Bezirk Kamine kehren und Abgase messen. Seit Anfang des Jahres gilt dies nicht mehr. Die EU hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und die Aufgabe des Monopols gefordert, weil die Bezirk-Regelung gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr verstößt.

Somit können nun auch Schornsteinfeger aus Frankreich, Schweiz oder Österreich in Deutschland die Kamine kehren, wenn sie entsprechend qualifiziert und in Deutschland zugelassen sind. Grundlage dafür ist die EU/EWR-Handwerksverordnung und das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.

Für die deutschen Kaminkehrer gilt die Aufhebung der Grenzen erst ab 2013. So soll ein gleitender Übergang in einen von Wettbewerb geprägten Markt ermöglicht werden. Mit der Aufhebung des Monopols wird allerdings auch das Verbot von Nebentätigkeiten aufgehoben: das heißt, deutsche Kaminfeger können beispielsweise künftig auch Energieberatungen anbieten.

Die Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland und der Schweiz dürfen in Deutschland alle Arbeiten nach der Kehrordnung machen - eine Ausnahme sind Kontrollen wie die Feuerstättenschau. Sie darf weiterhin nur von Bezirksschornsteinfegern gemacht werden.

Auch nach 2012 gilt: Wer in Deutschland als Schornsteinfeger arbeiten will, der muss in ein Register eingetragen werden, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt wird. Die bisherigen Kehrbezirke sollen beibehalten werden.ine


Dazu der Hauptartikel Konkurrenz auf dem Dach

 
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