Haftstrafen im Fall Saremi
Landgericht: 42 Jahre alter Angeklagter muss sechs Jahre ins Gefängnis – Kritik an Familie
Das Strafverfahren um den Tod des Bensheimers Fabian Salar Saremi ist gestern mit Haftstrafen für alle drei Angeklagten zu Ende gegangen: Das Landgericht Darmstadt verurteilte sie wegen gefährlicher Körperverletzung und Aussetzen mit Todesfolge. Ein 42 Jahre alter Angeklagter aus Bensheim muss für sechs Jahre in Haft, dessen 19 Jahre alter Halbbruder aus Bensheim für drei Jahre und drei Monate. Der 19 Jahre alte Sohn des Zweiundvierzigjährigen aus Alsbach-Hähnlein wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein vierter 32 Jahre alter Verdächtiger hatte sich in die Türkei abgesetzt. Bei dem Zweiundvierzigjährigen übertraf die Kammer mit ihrer Strafe den Ankläger. Oberstaatsanwalt Erwin Albrecht hatte auf vier Jahre und sechs Monate für den Mann plädiert und für die beiden Neunzehnjährigen jeweils drei Jahre und drei Monate gefordert. Rechtsanwalt Hans-Georg Kaschel wollte für seinen 19 Jahre alten Mandanten aus Bensheim einen Freispruch erwirken. Rechtsanwalt Hermann Hädicke hatte für den 19 Jahre alten Angeklagten aus Alsbach-Hähnlein eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. Verteidiger Gerhard Klier plädierte für den Zweiundvierzigjährigen auf eine Strafe für gemeinschaftliche Körperverletzung, nannte aber kein Strafmaß.Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel kritisierte am letzten Verhandlungstag die Familie Saremi und ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Familie hatte Anfang des Jahres den Verein „Fabian Salars Erbe“ gegründet, es wurden Konzerte und Veranstaltungen gegen Gewalt organisiert. Die Stadt Bensheim hatte einen runden Tisch eingerichtet. „Mir ist das Brimborium in den Medien zu viel“, sagte Sagebiel mit Blick auf zahlreiche Fernsehbeiträge mit Vater und Schwester des Toten. „Ich bin entsetzt, wie der Tod dieses jungen Mannes instrumentalisiert wird.“ Man habe damit dem Verfahren keinen Gefallen getan. Fabian Salar Saremi habe zwar Zivilcourage gezeigt, fand der Richter, sich aber auch falsch verhalten. In der Bensheimer Diskothek Fantasy seien am 28. September 2008 die Angeklagten und Saremi aneinander geraten, so Sagebiel. Zwei der vier Männer hätten eine Frau angetanzt und bedrängt. Saremi und ein Freund hätten dem Paar helfen wollen. Es sei zu einer Rangelei gekommen. Die vier und Saremi wurden schließlich mit zehn Minuten Abstand aus der Disco geworfen, dabei habe Saremi die vier Männer beleidigt. „Die Angeklagten begaben sich zu ihrem Auto“, schilderte Sagebiel die Sicht des Gerichts, „um dort den Herrn Saremi und seinen Freund abzupassen.“ Anfangs hätten nur die Älteren auf Saremi eingeschlagen, bis er stürzte. Als er wieder aufgestanden sei, habe ihn der Alsbach-Hähnleiner „umgetreten“. Zu viert hätten sie auf den am Boden Liegenden eingetreten. Dann hätten sie ihn auf der Straße liegen gelassen und seien weggegangen. Kurz darauf wurde Saremi von einem Taxi überrollt. Die dabei entstandenen Verletzungen führten zu Saremis Tod. Gegen den Taxifahrer wird vor dem Amtsgericht Bensheim gesondert verhandelt. Alle drei Verteidiger kündigten an, in Revision zu gehen.
Dieses Thema kann nicht kommentiert werden.
Merken
|















