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06. Februar 2010  | Von Jens Kleindienst

,,Das System richtet die Familien zugrunde"

Hartz IV auf dem Prüfstand

DARMSTADT. 
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Jürgen Borchert ist Richter am Darmstädter Sozialgericht. Er leitet dort den 6. Senat, der wegen der Hartz-IV-Gesetze das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Am Dienstag wird das Urteil verkündet. Foto: Claus Völker


Wenn Jürgen Borchert über Familienpolitik spricht, dann ist er schwer zu bremsen. Seit Jahrzehnten prangert der Darmstädter Richter die Benachteiligung der Familien im deutschen Sozialsystem an. Es ist das Thema, für das er brennt. Der freundliche Ton, den der am Landessozialgericht Recht sprechende Heidelberger sonst pflegt, wird dann scharf: ,,Wenn wir das System nicht vom Kopf auf die Füße stellen, dann ist es bald am Ende." Oder: ,,In seiner heutigen Form richtet es die Familien zugrunde, und damit die Gesellschaft."

Borchert hat gute Argumente für seine düsteren Prognosen, und er arbeitet seit Jahrzehnten dafür, dass sie nicht eintreten. Er tut dies als Wissenschaftler, Politikberater, Lobbyist und Richter. Zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind mit seinem Namen verbunden. Nächste Woche, wenn der Erste Senat sein mit Spannung erwartetes Hartz-IV-Urteil sprechen wird, kommt ein drittes hinzu.

Was treibt den Vater zweier erwachsener Töchter an? ,,Ich selbst hatte eine außerordentlich glückliche Kindheit. Das verpflichtet", sagt Borchert, der 1949 im westfälischen Soest auf die Welt kam. Seine Jugend führte ihn mit 17 für ein Jahr in die USA, im geschichtsträchtigen Mai 1968 legte er das Abitur ab, entschied sich danach für ein Jura-Studium in Freiburg. Nach mehreren Stationen landete er in Berlin, wo er 1974 das Staatsexamen ablegte.

Danach blieb Borchert zunächst als Assistent an der Berliner Uni. Inzwischen Vater und Ehemann, lebte mit Frau und Kind in einer Kommune, gründete Wohngemeinschaften für schwierige Jugendliche und psychisch Kranke und engagierte sich in weiteren Projekten der Alternativ-Szene. ,,Dabei habe ich immer wieder gemerkt, wie unverzichtbar es ist, sich im Sozialrecht auszukennen. Das hat meinen Weg wohl geprägt", sagt Borchert.

In Berlin stieß der junge Jurist auch auf das Thema, das ihn nicht mehr loslassen sollte: die Benachteiligung der Familien im deutschen Sozialsystem. Bei der Beschäftigung mit der Rentenreform von 1957 wurde Borchert auf einen interessanten und bestürzenden Aspekt aufmerksam: Mit dieser Reform, die mit der Dynamisierung der Renten Millionen Ruheständlern ein ordentliches Auskommen bescherte und deshalb eine Großtat war, wurde zugleich der zentrale Fehler in das System eingebaut. Und dies, obwohl das Problem bereits damals bekannt war.

Es gab Stimmen, die davor warnten, bei der Bemessung der Beiträge die Leistung der Kindererziehung nicht zu berücksichtigen. Das führe nämlich dazu, dass Familien doppelt benachteiligt werden. Sie sind wegen der Erziehung ihrer Kinder zumindest zeitweise von der Lohnarbeit ausgeschlossen, erwerben also weniger Rentenansprüche. Und sie finanzieren mit ihren Beiträgen auch die Renten jener, die kinderlos geblieben sind und keinen Beitrag zum Generationenvertrag geleistet haben.

Schon 1953 sprach der Sozialökonom Ferdinand Oeter in einem Aufsatz für die ,,Frankfurter Hefte" vom ,,Frondienst der Familien". Der katholische Unternehmer und Sozialpolitiker Wilfried Schreiber legte 1955 eine Denkschrift vor, in der er eine ,,Kindheits- und Jugendrente" forderte. ,,Wenn man das liest, wird einem alles klar, was hier falsch läuft", erregt sich Borchert noch heute über die ,,Ignoranz" der damaligen Entscheider.

Warnungen, dass die Benachteiligung der Familien sich auf die Bereitschaft auswirken könnte, Nachwuchs in die Welt zu setzen, wischte der damalige Kanzler Konrad Adenauer mit dem Hinweis beiseite, ,,Kinder kriegen die Leute immer". Das war ein Irrtum, wie der dramatische Rückgang der Geburtenrate seit den sechziger Jahren zeigt. Borchert führt dies auf das familienfeindliche Sozialsystem zurück, das eben den Unterschied mache zu Frankreich, wo die Geburtenrate heute viel höher ist.

Borchert hat über das Thema promoviert. Seine Doktorarbeit mit dem Titel ,,Die Berücksichtigung familiärer Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung" von 1981 gilt noch immer als Standardwerk. Die zentrale Aussage: In der Alterssicherung müssen Lohnarbeit und Kinder erziehung gleich viel wert sein. Wer Kinder großzieht und damit die Renten der künftigen Generation sichert, muss davon selbst etwas im Alter haben. Das Vorwort schrieb der katholische Sozialphilosoph Oswald von Nell-Breuning, mit dem Borchert bis zu dessen Tod 1991 befreundet war.

Nach einer Tätigkeit als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin und einer wissenschaftlichen Stelle in Bremen kam Borchert 1983 nach Hessen und wurde Sozialrichter - zunächst in Wiesbaden, seit 1986 in Darmstadt. Parallel etablierte er sich als Politikberater. Seine Dissertation hatte Politiker hellhörig gemacht. Er warb bei Grünen, Sozialdemokraten und Christdemokraten für seine Ideen. 2002 wechselte er gar für ein halbes Jahr in die hessische Staatskanzlei, um für Ministerpräsident Roland Koch ein familienpolitisches Konzept zu erarbeiten. ,,Da stießen Welten aufeinander", erinnert sich Borchert, doch mit dem Resultat ist er heute noch zufrieden.

Politik wurde daraus allerdings nicht. Das ist das Elend der Politikberatung: ,,Alles sehr überzeugend, Herr Borchert, aber wie sollen wir das umsetzen?" Mit dieser Entschuldigung wurden die Expertisen abgeheftet. Borchert gab sich damit nicht zufrieden. Für den Deutschen Familienverband erarbeitete er eine Verfassungsbeschwerde, mit der die Ungerechtigkeit des Rentensystems an den Pranger gestellt werden sollte. So kam der Fall der Rosa Rees nach Karlsruhe. Sie hatte neun Kinder großgezogen, die - alle beruflich erfolgreich - jeden Monat mehr als 15 000 Mark in die Rentenkasse einzahlten, während die Mutter von 250 Mark Rente leben musste.

Das Ergebnis war das ,,Trümmerfrauenurteil" vom 7. Juli 1992. Die Richter folgten zwar nicht der Forderung der Kläger, dass Kinder erziehung und Lohnarbeit gleichviel zur Rente beitragen müssten. Aber sie trugen dem Gesetzgeber auf, bei künftigen Reformen das System familiengerechter zu machen. Daraus entstanden etwa die ,,Babyjahre", durch die Kindererziehungszeiten wenigstens ein bisschen zur Erhöhung der Rente beitragen. Auch die Generation der Trümmerfrauen bekam einen kleinen Nachschlag.

Dennoch waren Borchert und seine Mitstreiter in der zentralen Frage gescheitert. Im zweiten Anlauf sollte sich das ändern. Am

3. April 2001 sprach Karlsruhe sein Urteil zur Pflegeversicherung, das zurückging auf eine Verfassungsbeschwerde von 1994, an der Borchert ebenfalls mitgewirkt hatte. Für den jüngsten Zweig der Sozialversicherung hat das höchste deutsche Gericht die Kindererziehung ,,erstmals als konstituierende Leistung" anerkannt, so Borchert. Deshalb müssten Eltern bei den Beiträgen entlastet werden, urteilte das Gericht. Zwar sanken die Beiträge für sie in der Folge nicht, aber immerhin stiegen sie auch nicht: Die 2005 in Kraft getretene Beitragserhöhung wurde auf Kinderlose beschränkt.

Kommenden Dienstag wird das Verfassungsgericht erstmals umfassend über die Hartz-IV-Gesetze urteilen. Diesmal ist Borchert in seiner Funktion als Richter daran beteiligt. In einem Fall, den sein Senat auf den Tisch bekam, ging es vordergründig um die Höhe der Hartz-Sätze für Kinder (wie auch in einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht in Kassel, das ebenfalls in Karlsruhe gelandet ist). Doch setzten die Darmstädter tiefer an: In ihrer Beschlussvorlage geht es vor allem um die Regeln, nach denen in Deutschland das Existenzminimum berechnet wird. Borchert hält sie schlicht für einen ,,Skandal". Ohne demokratische Legitimation werde diese zentrale Kenngröße des Systems nach Kassenlage ausgekungelt, sagt er.

Folgt Karlsruhe der Argumentation, müssten die Hartz-IV-Sätze neu berechnet werden. Konsequenzen hätte das Urteil nicht nur für die Hartz-IV-Empfänger. Das Existenzminimum definiert auch das Einkommen, das für den Fiskus tabu ist. Hier kommt Borchert auf einen weiteren ,,Systemfehler" zu sprechen. ,,In keinem entwickelten Land ist der regressive Zugriff des Staats auf die Einkommen so stark wie in Deutschland." Das heißt: Je weniger die Menschen verdienen, desto größer ist der Anteil, den sich der Staat holt.

Das liegt daran, dass das Existenzminimum von der Steuer verschont bleibt, aber nicht von den Sozialabgaben. Jeder Arbeitnehmer zahlt vom ersten Euro an für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wegen der Beitragsbemessungsgrenze sinkt die relative Belastung auch noch mit der Höhe des Einkommens. Borchert: ,,Ausgerechnet das Solidarsystem behandelt Niedrigverdiener schlechter als Gutverdiener." Diese Umverteilung von unten nach oben treffe die Familien besonders. ,,Wenn gefragt wird, warum die Zahl der Kinder, die von Sozialhilfe leben, so dramatisch gestiegen sei: Hier liegt der Grund dafür!"

,,Es geht um Verteilungsfragen", sagt Borchert, und das seien Machtfragen. Ohne Druck werde sich wenig bewegen. Borchert wünscht sich ,,einen Tritt in den Hintern der Politik, die der Auflösung des gesellschaftlichen Zusammenhalts tatenlos zusieht". Ein Tritt dürfte auch von Borchert kommen. Bei einem Kongress, auf dem Gewerkschaften und Kirchen am 19. Februar in Darmstadt die Gerechtigkeit im Sozialsystem thematisieren, hält er den Einführungsvortrag. Titel: ,,Warum das jetzige System am Ende ist."

Persönlich hat Borchert einen tüchtigen Schutzengel. In der Jugend überlebte er einen Blitzschlag, Jahre später wurde der ambitionierte Alpinist von einer Lawine verschüttet, und während einer seiner Hochtouren, die ihn schon auf den Mount McKinley in Alaska und den fast 7000 Meter hohen Aconcagua in den Anden führten, stürzte er in eine Gletscherspalte, in der er eine eisige Nacht verbringen musste. Borchert: ,,Wer so viel Glück im Leben hat, verliert nicht die Hoffnung, dass sich etwas ändert."


 
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Familien und "soziale Gerechtigkeit" | Von:  LaoKe | 06.02.2010, 13:20 Uhr

Wäre die Politikerkaste ebenfalls von Hartz IV und absolut unzureichenden Renten im Alter betroffen, wäre hier schon ein entsprechender Ausgleich geregelt worden. Aber so betrifft es ja "nur" den Untertan, Zahlhansel und gemeinen Bürger.
Wo sind denn all die Politiker, die immer von "sozialer Gerechtigkeit" predigen? Gerade die SPD hat es in ihren Regierungszeiten nicht fertiggebracht, eine entsprechende Änderung/Verbesserung einzuführen. Alles nur leere Versprechungen. U. die "christliche" CDU bewegt sich auch nicht. Den linken Parteien (Grüne u. Linke) ist der Bürger sowieso schnurzpiepegal. Den Grünen ist ein schwitzender Eisbär wichtiger als der Mensch und die Linken lieben ihren Sozialismus. Solange, zumindest bei der Politiker-Kaste, das Geld noch munter sprudelt, wird sich nichts ändern oder nur unzulänglich. Durch das Großziehen unserer Kinder haben meine Frau u. ich theoretisch 3 Reihenhäuser "verprasst". Was haben wir davon bei der Rente? Nichts, aber auch gar nichts.

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