120 000 Menschen im Flughafenumland profitieren laut Fraport von der von der hessischen Landesregierung verabschiedeten Lärmschutzbereichsverordnung.
Drei Schutzzonen wurden für den Anspruch auf Zuschüsse für Lärmschutzmaßnahmen festgelegt. Die Nachtschutzzone umfasst Gebiete, in denen nachts ein Dauerschallpegel von 50 Dezibel und mehr herrscht. Die Tagschutzzone 1 deckt Bereiche ab, in denen der Dauerschallpegel tagsüber bei 60 Dezibel und mehr liegt. In der Tagschutzzone 2 sind Gebiete mit einem Dauerschallpegel von mehr als 55 Dezibel erfasst.
Die Lärmschutzkarten mit einem genauen Überblick, welche Gemeinden oder welche Stadtteile in den genannten Zonen liegen, können beim Regierungspräsidenten in Darmstadt eingesehen werden.
Im Internet gibt es unter www.rp-darmstadt.hessen.de eine Übersicht über die Tag- und Nachtzonen. Dort können auch die Antragsformulare huntergeladen und die Details für die Anträge eingesehen werden.
Wer bekommt Zuschüsse?
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