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02. Februar 2012  | gg

Geisberg und Lichte Platte könnten frei bleiben

ODENWALDKREIS. 


So wie die angestrebte gemeinsame Beschlussfassung aller Kommunen zumindest die absolute Mehrzahl der neun in ihr enthaltenen Flächen zur Nutzung mit wenigstens drei, in der Regel aber deutlich mehr Windrädern freigeben würde, ginge von ihr ein Bebauungsverbot für alle anderen potenziellen Windradlagen im Kreis aus.
Das zumindest gilt als Übereinkunft zwischen Kreis und Kommunen einerseits sowie Landesregierung und Regierungspräsidium andererseits. Hier finden sich insofern die entscheidenden Stellen, als das Land die Mindestanforderungen für die Weiterverbreitung der alternativen Energiegewinnung stellt und seine Folgebehörde über die Genehmigung der einzelnen Projekte entscheidet.
Von besonderer Bedeutung ist die gegenseitige Ausschlusswirkung aus gegenwärtiger Sicht für den Geisberg zwischen den Erbacher Stadtteilen Elsbach, Günterfürst und Haisterbach und den Mossautaler Ortsteilen Unter-Mossau und Hüttenthal sowie für die Lichte Platte in der Michelstädter Gemarkung Eulbach/Sansenhof.
Für diese Lagen nämlich haben Investoren bereits Bauanträge eingereicht, die beim Fehlen gegenläufiger Pläne in der Regel zu genehmigen sind. Macht die Gesetzgebung mit dem Ziel der Förderung erneuerbarer Energien Rotoren doch zu bevorzugten Vorhaben („Privilegierung“).

 
 


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