Geldwäsche lautete der Vorwurf gegen den Kelsterbacher, der am Dienstag aber vom Rüsselsheimer Amtsgericht in dieser Sache freigesprochen wurde. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte den Freispruch gefordert, weil es nicht hinreichend sicher zu beweisen sei, dass die fraglichen 77 000 Euro aus einer Straftat stammten.
Die Anklage gegen den Kelsterbacher steht nämlich im Zusammenhang mit umfangreichen Ermittlungen zu einem Drogengeschäft. Der Bruder des Angeklagten soll einen schwunghaften Schmuggel und Handel mit Haschisch und Marihuana aus Holland aufgezogen haben. Mehr als 500 000 Euro soll der Gewinn betragen haben. Und einen Teil davon, nämlich jene 77 000 Euro, so die Anklage, soll der Kelsterbacher gewaschen haben – in Raunheim. Der Erwerb einer mittlerweile wieder zwangsversteigerten Pension soll nämlich mit Drogengeld erfolgt sein, so der ursprüngliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Nachdem Richterin Andrea Besold Zweifel angemeldet hatte, ob die Herkunft des Geldes aus strafbaren Handlungen überhaupt zu beweisen sei, plädierte auch der Anklagevertreter für Freispruch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geldwäsche nicht zu beweisen
RAUNHEIM/KELSTERBACH.
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