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02. Dezember 2009  |  dirk

Selten Ansprüche vom Alteigentümer

Auktion: Willi Hutmacher versteigert für die Stadt Gernsheim Fundsachen - Vor allem Fahrräder sind im Angebot, aber auch einige andere Dinge vorn Wert - Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten

| Vergrößern | Nur wenige der rund 30 Fahrräder, die im Innenhof des Gernsheimer Stadthauses ersteigerbar waren, fanden einen Abnehmer. Dieses gut erhaltene Herrenrad kam als erstes unter den Hammer – und ging weg für schlappe 13 Euro. Foto: robert heiler
GERNSHEIM. 
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Nur wenige der rund 30 Fahrräder, die im Innenhof des Gernsheimer Stadthauses ersteigerbar waren, fanden einen Abnehmer. Dieses gut erhaltene Herrenrad kam als erstes unter den Hammer – und ging weg für schlappe 13 Euro. Foto: robert heiler

,,Mit fünf Euro sind Sie dabei", ruft Willi Hutmacher den gut 20 Besuchern zu. Während der städtische Fachbereichsleiter Soziales das Publikum lockt, weht ein eiskalter Wind durch den Stadthaushof. Fünf Euro ist das Mindestgebot für die Fahrräder, die Hutmacher an diesem Nachmittag neben anderen Fundsachen versteigert.

Mehrere Dutzend Räder, die direkt beim Fundbüro oder bei der Polizei abgegeben wurden, stehen aufgereiht im Hof. Jedes Einzelne davon mustert ein Mann schon vor Auktionsbeginn. Er ist nicht zum Mitbieten gekommen, sondern auf der Suche nach seinem eigenen Vehikel, das ihm kürzlich gestohlen worden ist. ,,Da dachte ich mir", sagt der Besucher, ,,schaue ich doch am besten mal hier nach." Das verschwundene Rad ist nicht dabei.

Überhaupt kann sich Hutmacher nicht erinnern, dass zu einer solchen Versteigerung der Stadt schon jemals der bisherige Eigentümer eines Fundgegenstands aufgetaucht wäre, um seine Besitzansprüche geltend zu machen. Und das Gedächtnis des Sozialamtsleiters reicht lange zurück. Etwa zehn bis zwölf Jahre, so schätzt der Amtsrat, gibt er schon den Auktionator. Ein- bis zweimal pro Jahr - je nachdem, wie viele Fundstücke sich im Lagerraum der Stadt angesammelt haben - versucht Hutmacher, neue Eigentümer für herrenlose Wertsachen zu finden.

Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Aus diesem Abschnitt zum Thema Fundsachen geht unter anderem hervor, dass eine Kommune abgegebene Fundstücke sechs Monate lang aufbewahren muss. So lange hat der ursprüngliche Eigentümer Zeit, das Verlorene zurückzufordern. Erst dann geht sein Eigentumsrecht auf den Finder oder - falls dieser darauf verzichtet hat - auf die Kommune über. Versteigert werden können solche Sachen also erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.

Die Stadt Gernsheim weist in öffentlichen Bekanntmachungen immer wieder darauf hin, dass verloren gegangene, möglicherweise beim Fundbüro abgegebene Gegenstände rechtzeitig abgeholt werden müssen, wie Hutmacher weiter erklärt. Wer sein Eigentumsrecht geltend mache, müsse dieses aber eindeutig belegen. Im Zweifel gebe die Stadt das geforderte Fundstück nicht heraus.

Hutmacher kann sich nicht erinnern, schon mal ungewöhnliche Gegenstände versteigert zu haben. Aber Wertvolles sei manchmal durchaus dabei. Von den Fahrrädern, die diesmal im Angebot sind, wechseln dagegen die wenigsten den Besitzer. Den Großteil der Velos lässt Hutmacher beiseite stellen, um sie verschrotten zu lassen. Viele von ihnen sind alt oder von minderer Qualität. Eines der Fahrräder hat einen ausgeprägten Achter im Hinterrad. Bei einem anderen, das Hutmacher scherzhaft als ,,Ersatzteilträger" bezeichnet, fehlen Sattel und Hinterrad.

Hochwertig ist nur das erste Exponat, ein schwarzes Trekking-Rad. Für dieser Gefährt interessiert sich unter anderem ein sportlicher Mann mittleren Alters. Eifrig bietet er mit. Dass er dennoch nicht den Zuschlag bekommt, liegt an einem entscheidenden Fehler: Sein Handy hat geklingelt, und er hat das Gespräch angenommen. In der Zwischenzeit schnappt ihm ein anderer Interessent das gute Stück weg - er bietet nur fünf Euro mehr.


 
 


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