Bürgermeisterin Ulrike Steinbach (Bischofsheim) und Bürgermeister Richard von Neumann (Ginsheim-Gustavsburg) hatten sich Ende 2011 gemeinsam an das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gewandt und um eine Bürgerberatung für Schallschutzmaßnahmen in beiden Gemeinden gebeten.
Im Bischofsheimer Rathaus gibt es Informationen am 1. März (Donnerstag) und am 13. März (Dienstag) jeweils von 15 bis 18 Uhr, im Gustavsburger Rathaus stehen am Donnerstag (16.) und am 8. März (Donnerstag) von 15 bis 18 Uhr Ansprechpartner zur Verfügung. Der zuständige Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums und der zuständige Prüfingenieur sind anwesend.
In den Rathäusern und Bürgerbüros gibt es Antragsformulare und Informationsbroschüren zur Abwicklung der Kostenerstattung, die bei der Vorbereitung eines Beratungsgesprächs dienlich sind. Ginsheim-Gustavsburg liegt mit Wohnbauflächen im östlichen Bereich von Gustavsburg in der Nacht-Schutzzone; in Bischofsheim wird etwa die Hälfte der bebauten südlichen Ortslage erfasst.
Karten sind in den Rathäusern einsehbar. Sie können auch auf den Homepages des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) und der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg (www.flughafenausbau.gigu.de) eingesehen werden.
Innerhalb der Nacht-Schutzzone haben Eigentümer bestehender Wohnhäuser und Wohnungen Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen für bauliche, also für passive, Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume. Die zuständige Behörde zur Abwicklung des Antragsverfahrens ist das RP Darmstadt.
Ansprechpartnerin für Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg ist Frau Haas (06151 123112).
Infos zum Lärmschutz
Flughafen – Bürgersprechstunden zum Antragsverfahren in der Mainspitze
MAINSPITZE.
Dieses Thema kann nicht kommentiert werden.
Merken
|



















