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07. Januar 2012 ine

Stationäre Reha für Familien

Die Deutsche Rentenversicherung hat in Hessen von Januar bis November 2011 insgesamt 1085 Anträge auf stationäre Heilbehandlungen für Kinder bewilligt und 502 Anträge abgelehnt. Zahlen speziell zur Familienreha liegen nicht vor.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der familienorientierten Rehabilitation regeln Paragraf 40 SGB V und Paragraf 31 SGB XI. Danach können Krankenkassen eine stationäre Reha genehmigen, wenn eine ambulante Behandlung aus ärztlicher Sicht nicht ausreicht. Die gesetzlichen Krankenkassen und Rententräger sind gleichrangig zuständig.

Von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können Leistungen wie Fahrtkosten, Behandlung, Unterkunft und Verpflegung der gesamten Familie in einer stationären Klinik. Die Dauer des Aufenthaltes beträgt maximal vier Wochen.

Kliniken zur familienorientierten Reha gibt es in Bad Oeynhausen (www.badoexen.de), Syltklinik (www.awo-syltklinik.de), Nachsorgeklinik Tannheim (www.tannheim.de), Reha-Klinik Katharinenhöhe (www.katharinenhoehe.de) und Kinder-Nachsorgeklinik Berlin-Brandenburg (www.knkbb.de). Diese Kliniken werden von Fachgesellschaften wie der Gesellschaft für pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) empfohlen.

Tipps und Infos zur stationären Reha für Familien mit Kindern gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft familienorientierter Reha (AGFOR) im Internet unter www.agfor.de.

 
 


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