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13. September 2011 bif

Professionelle Hilfe für die Opfer

Netzwerk Gewaltschutz: Beteiligte legen verbindliche Ablaufstrukturen für Polizeiintervention und Beratungsstellen fest

Gewalt ist keine Privatsache: Seit 2002 das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten ist, werden Täter, die ihre Frauen oder Kinder schlagen, strarechtlich belangt. Doch mit dem juristischen Ansatz allein ist den Opfern nicht geholfen. Das Netzwerk Gewaltschutz von Stadt, Landkreis und Polizei hat nun die Hilfe für die Opfer standardisiert, um ihnen eine bestimmte Qualität und Professionalität zu sichern und den Akteuren  Handlungssicherheit  zu gewährleisten. Die Szene ist gestellt.   Foto: Roman Grösser
Gewalt ist keine Privatsache: Seit 2002 das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten ist, werden Täter, die ihre Frauen oder Kinder schlagen, strarechtlich belangt. Doch mit dem juristischen Ansatz allein ist den Opfern nicht geholfen. Das Netzwerk Gewaltschutz von Stadt, Landkreis und Polizei hat nun die Hilfe für die Opfer standardisiert, um ihnen eine bestimmte Qualität und Professionalität zu sichern und den Akteuren Handlungssicherheit zu gewährleisten. Die Szene ist gestellt. Foto: Roman Grösser
 
DARMSTADT. Stadt, Landkreis und Polizeipräsidium haben die Vorgehensweise im Falle von häuslicher Gewalt gegen Frauen standardisiert und so verbindliche Strukturen geschaffen. Wird die Polizei zu einem solchen Einsatz gerufen, hat sie über ihr Eingreifen hinaus eine Notfallkarte dabei, auf der das Opfer die wichtigsten Adressen und Telefonnummern von Beratungsstellen findet, und auf der der Polizeieinsatz mit Namen und Dienststelle des handelnden Polizisten sowie die Vorgangsnummer eingetragen werden.
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