Der jüngste Fall ist noch gut in Erinnerung. Anfang Juni erschoss ein 53 Jahre alter Mann in Karlsruhe vier Menschen und sich selbst. Sein erstes Opfer war der Gerichtsvollzieher. Die zwangsversteigerte Wohnung, in der der Dreiundfünzigjährige lebte, sollte geräumt werden.
Justizangehörige – und damit sind Rechtspfleger, Richter und Staatsanwälte gemeint – leben berufsbedingt gefährlich. Von der Wahrnehmung her sei die Justiz die letzte Instanz der Gerechtigkeit in der Gesellschaft, sagt der Darmstädter Kriminalpsychologe Jens Hoffmann, Leiter des Instituts Psychologie und Bedrohungsmanagement. Das erklärt, warum manche Menschen ausrasten, wenn ihnen ihrer Meinung nach Unrecht getan wird. Einige fokussieren ihren Hass auf einen Vertreter der Justiz, und sie verfolgen ihn fanatisch bis zur Wohnungstür, bombardieren ihn mit Briefen oder schmähen ihn in Internet-Foren.
„Das Thema wird gerade entdeckt“, sagt Hoffmann. Aus Amerika und Kanada liegen dazu langjährige Studien vor, aus der Bundesrepublik noch nicht. Seit sechs Jahren schult Hoffmann Angehörige der Hessischen Justiz in Frankfurt im Umgang mit Bedrohung und Gewalt. Er bat seine Seminarteilnehmer, einen Katalog mit etwa 20 Fragen auszufüllen.
Die Auswertung der 286 Antwortbögen ergab, dass nahezu jeder Zweite schon einmal Opfer von Drohungen und Gewalt gewesen ist. Prozentual am häufigsten (59 Prozent) betroffen waren Rechtspfleger, die ja auch für Zwangsvollstreckungen und Zwangsversteigerungen zuständig sind. Sie stehen den aufgebrachten, verzweifelten und manchmal auch psychisch kranken Menschen direkt gegenüber, während Richter und Staatsanwälte im Gerichtssaal räumlich besser geschützt sind und wohl auch durch ihre Amtskleidung Respekt einflößen.
Im Seminar in Frankfurt hat Hoffmann einzelne Fälle analysiert. Eine Richterin erzählte, dass sie auf der Todesliste eines Angeklagten stand. Wie sie später herausfand, habe er ihr sogar vor der Wohnungstür aufgelauert, sie aber zu ihrem Glück nicht angetroffen. Zufällig hörte sie im Radio, dass er zwei Menschen, darunter seinen Anwalt, getötet und sich dann selbst umgebracht hatte. Obwohl kein Name genannt wurde, wusste sie sofort, um wen es sich handelte.
Rechtspfleger berichteten Hoffmann, dass sie erst mal bei Nachbarn klingeln. Sie wollen sich vorab ein Bild von Gemütszustand des Menschen machen, den sie von Amts wegen aufsuchen und mit unangenehmen Botschaften konfrontieren müssen.
„Es fehlt eine grundsätzliche Strategie des Vorgehens“, hat Hoffmann festgestellt. Die aber ist nötig, um Angst und Druck von den Justizangehörigen zu nehmen. Aus der Fragebogenaktion geht hervor, dass 61 Prozent der Justizangehörigen sich „psychisch belastet“ fühlen, 34 Prozent einen krankheitsbedingten Arbeitsausfall hatten, der bei einem Drittel sogar länger als drei Monate dauerte. Die Mehrzahl fühlt sich mit diesem Problem von ihren Dienstherren alleingelassen. In den Behörden gibt es in der Regel niemanden, mit dem sie über ihre Bedrohungsängste reden können.
Bei den meisten dramatisch verlaufenen Fällen habe es vorher deutliche Warnsignale gegeben, sagt Hoffmann. Hier setzt seine Strategie an. Er hält es für wichtig, dass sich verschiedene Behörden systematisch vernetzen und dokumentieren, wann ein Querulant durch konkret bedrohliches Verhalten auffällt.
Jede Behörde brauche eine klare Linie im Umgang mit Drohungen und Gewalt. Eine Grenze müsse gezogen und dürfe nicht verschoben werden. Damit werde auch zum Ausdruck gebracht, dass die Bedrohung eines Justizangehörigen keine Privatangelegenheit sei. Jedes Gericht müsse für sich entscheiden, ob diese Regeln zum Beispiel in Form einer Hausordnung öffentlich gemacht werden sollen.
Ein „feineres Besteck zur Grenzziehung“ sei die Prävention. Wenn ein Querulant seinen ganzen Hass auf einen bestimmten Justizangehörigen projeziere, müsse eben ein anderer den Fall übernehmen. Hat ein Rechtpfleger Angst vor einem Hausbesuch, sollte er den Klienten ins Amt bestellen.
Manchmal helfe es auch, wenn die Polizei dem Bedroher eine „Gefährderansprache“ hält und ihn eindrücklich auf strafrechtliche Konsequenzen seines Tuns aufmerksam macht. In extremen Fällen braucht ein Gefährdeter Polizeischutz rund um die Uhr. Wie oft Darmstädter Justizangehörige auf diese Weise geschützt werden müssen, gibt Polizeisprecher Ferdinand Derigs nicht preis: „Da wollen wir uns nicht in die Karten schauen lassen“.
Jeder Zweite wurde schon bedroht
Justiz – Institut untersucht die Gefährdung von Rechtspflegern, Richtern und Staatsanwälten

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