Schwere Anschuldigungen gegen prominente Köpfe der salafistischen Szene in Deutschland erhebt ein islamischer Aktivist, der seinerseits vergeblich in Darmstadt gegen ein islamkritisches Buch vor Gericht gezogen war.
Die Verhandlung vor der 23. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt am 26. Juni dauerte nur wenige Minuten. Die Beratung der Richter im stillen Kämmerlein nahm nicht viel mehr Zeit in Anspruch. Aus ihrer Sicht war die juristische Sachlage eindeutig: Der Kläger Stefan Salim Nagi hat keinen Anspruch auf das von ihm geforderte Verbot des Buchs „Die Verbrechen des Propheten Mohammed“, erschienen in einem Eigenverlag im Kreis Offenbach.
Begründung des Vorsitzenden Richters Hans Schubert: Kläger Nagi werde in dem Buch mit keiner Silbe erwähnt, sein Persönlichkeitsrecht könne also nicht verletzt worden sein. „Die Kammer hat nicht zu entscheiden, ob das, was der Beklagte schreibt, richtig oder falsch ist.“ Quintessenz des Urteils: In Deutschland hat die Meinungsfreiheit Vorrang – auch dann, wenn eine Weltreligion kritisch betrachtet wird (wir haben darüber berichtet).
Im Fokus steht der Rodgauer Buchautor Zahid Khan – seinerseits eine schillernde Persönlichkeit. Khan sieht sich selbst als neuer Prophet, der eines Nachts von Engeln zu den „Bergen der Verwunderung“ gebracht und dort von Gott für die „letztendliche Erlösung der Menschheit“ auserwählt worden sei.
In seiner Eigenschaft als Erlöser will Khan „in der geistigen Welt“ mehrfach dem vor 1400 Jahren gestorbenen islamischen Religionsgründer Mohammed begegnet sein. Dabei habe dieser gestanden, seine Anhänger gründlich hinters Licht geführt zu haben: Der Koran beispielsweise sei gar nicht heilig.
Nagi hat inzwischen angekündigt, seinen Feldzug gegen das Buch in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt fortzusetzen. Seine Absicht war es gewesen, bereits in Darmstadt vor dem Prozess ein massives Zeichen gegen die angebliche Missachtung des Islams in Deutschland zu setzen. Dazu stellte er sich einen Aufmarsch von mehreren Tausend muslimischen Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude am Mathildenplatz vor.„Ich selbst habe im ganzen Rhein-Main-Gebiet 80 000 Flyer verteilt“, sagt Nagi gegenüber dem ECHO. Um die Bewegung in Schwung zu bringen, habe er im November 2011 Kontakt zu dem prominenten Kundgebungs-
redner Pierre Vogel gesucht. Vogel, deutscher Islam-Konvertit und früherer Boxer, ist einer der bekanntesten Propagandisten der salafistischen Szene, die auf strengste Einhaltung der islamischen Verhaltensregeln pocht; der Verfassungsschutz bewertet die Ideologie als „stark radikalisierungsfördernd“.
Vogel, so Nagis Darstellung, ließ einen Gehilfen auf den Anruf mit einer E-Mail antworten. Da-rin wurde grundsätzlich Vogels Erscheinen in Darmstadt in Aussicht gestellt; allerdings solle Nagi zuvor 30 000 Euro auf dessen Konto überweisen.
Daraufhin ruhte die Sache mehrere Monate. Anfang Juni fuhr Nagi laut eigener Schilderung nach Köln, um Vogel am Rand einer Kundgebung persönlich zu sprechen. Dessen Reak-
tion gibt Nagi so wieder: „Bruder Stefan Salim, wir haben dir eine E-Mail geschickt, dass du erst die 30 000 Euro auf den Tisch legen sollst. Wenn du das gemacht hast, dann komme ich nach Darmstadt. Und ich kenne die Leute aus Dietzenbach, die werden das Schwein Zahid Khan für Geld umbringen.“
Für diese Aussage von Pierre Vogel, so Nagi, gebe es außer ihm noch zwei weitere Zeugen. Beide seien bereit, gegenüber der Staatsanwaltschaft auszusagen, wenn ihnen Schutz zugesichert werde.
Vogel soll nach dieser Darstellung hinzugefügt haben, er wolle dafür sorgen, dass „kein einziger Moslem“ nach Darmstadt komme, wenn das Geld nicht gezahlt werde. Nagi zahlte nicht; tatsächlich erschienen am Prozesstermin trotz aller Flugblatt-Propaganda nur etwa zwei Dutzend Demonstranten vor dem Gericht.
Kurz zuvor hatte Stefan Salim Nagi nach eigenen Angaben einen weiteren Vorstoß gestartet und in Offenbach an einem Infostand Ibrahim Abou-Nagie angesprochen. Der aus Palästina stammende salafistische Prediger hatte im Frühjahr mit einer Verteilaktion kostenloser Korane bundesweit Aufsehen erregt.
Kläger Nagi rechnete sich bei ihm bessere Chancen auf Gehör aus, da er bei der Koran-Verteilung mitgeholfen hatte. Doch auch hier blitzte er ab.
Abou-Nagie habe die 30 000-Euro-Forderung bekräftigt, erinnert sich Stefan Salim Nagi. Weiterhin habe der Prediger erklärt, man werde sich um den Buch-
autor schon noch kümmern. Nagis Wiedergabe der Aussage: „Wir schicken Dir ein paar von unseren Leuten, die das Schwein Khan umbringen. Wenn er diese Beleidigungen gegen unseren Propheten Mohammed, mit dem Frieden und Segen sei, sagt, sollte er nicht mehr am Leben bleiben.“
Auch für diese Aussage, so Nagi, gebe es einen Zeugen, der gegenüber der Staatsanwaltschaft aussagen wolle. Mit dem Prediger Abou-Nagie habe er gestritten, bis dieser gesagt habe: „Keine Diskussion mehr, Bruder. Früher oder später bringen unsere Leute ihn sowieso um, aber wenn Du die 30 000 Euro gibst, dann machen wir es gleich“ – so die Aussage nach Nagis Erinnerung.
Stefan Salim Nagi erklärte gegenüber dem ECHO, er distanziere sich von diesen „kriminellen Äußerungen“ und wolle selbst den Rechtsweg einhalten, um jegliche Beleidigung Mohammeds zu unterbinden. Vogel und Abou-Nagie seien „keine ehrlichen Leute, sondern sie machen ihre dreckigen Geschäfte im Namen des Islams“.
Vogel und Abou-Nagie waren am Mittwoch für Stellungnahmen nicht erreichbar.
Buchautor Khan erklärte gestern auf Anfrage, er mache sich Sorgen: „Das Internet ist voll mit Drohungen gegen mich. Die Angst ist da.“ Er fühle sich aber durch die Polizei gut beschützt. Gerüchteweise habe er bereits von Drohungen Vogels gegen seine Person gehört. Gleichwohl plant Khan, in wenigen Wochen ein neues Buch herauszugeben. Titel: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“.
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