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Freitod-Versuch hilft Wolski nicht
Justiz: Bundesgerichtshof bestätigt Darmstädter Urteil: Auch in Abwesenheit des Angeklagten durfte verhandelt werden
Noch eine Schlappe für Michael Wolski: Auch der Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof bewahrt den als Steuerhinterzieher verurteilten Frankfurter Anwalt nicht vor einer Gefängnisstrafe. Die Karlsruher Richter bestätigten das Urteil des Darmstädter Landgerichts in den wesentlichen Punkten. archivFoto: Roman Grösser
Wie muss ein Gericht mit einem Angeklagten umgehen, der während des laufenden Strafprozesses kurz vor Beginn eines Verhandlungstags einen Selbsttötungsversuch unternimmt und ...
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