Doch Hausverbot
Landgericht: Radio Darmstadt setzt sich in Rechtsstreit gegen ehemaliges Mitglied durch
Im Berufungsverfahren hat das Landgericht Darmstadt die Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben und das Hausverbot von Radio Darmstadt (Radar) gegen ein ehemaliges Vereinsmitglied für rechtens erklärt. Radar hatte dem Mann Hausverbot erteilt, weil er auf seiner Homepage Praxis und Inhalte des nichtkommerziellen Lokalradios kritisiert hatte. Seine vorproduzierten Sendungen konnte er daraufhin nur noch auf CDs abgeben. Aufgrund seiner Klage hatte das Amtsgericht das Hausverbot zunächst aufgehoben und seine Kritik als durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt angesehen. Gegen dieses Urteil ging Radar in Berufung. Wie Markus Lang vom Radar-Vorstand mitteilte, habe eine der drei Richterinnen in der Verhandlung gesagt: ,,Parteien zum Beispiel haben einen Anspruch darauf, dass ihre Wahlwerbespots gesendet werden, aber sie haben keinen Anspruch darauf, ihre Wahlwerbespots auch in den Sendern persönlich zu produzieren." Lang begrüßte es, dass sich das Gericht hinter die Auffassung von Radar und der Hessischen Landesanstalt für Privaten Rundfunk und Neue Medien gestellt habe, wonach die Zugangsoffenheit gewährleistet ist, wenn Bürger ihre Sendungen vorproduziert einreichen können.
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