Wurde bisher bei Unterhaltungskosten zwischen dem auf privatem und dem auf öffentlichem Grundstück verlaufenden Teil der Hausanschlüsse unterschieden, entfällt künftig diese Differenzierung. Hintergrund ist, dass diese Leitungen ab den öffentlichen Hauptleitungen nur dem Interesse des jeweils angeschlossenen Grundstücks dienen.
Der Grundstückseigentümer trägt daher künftig allein die Kosten für Herstellung und Unterhaltung des Hausanschlusses. Ausgenommen sind lediglich Reparaturen, die von Dritten verursacht werden.
Weil damit höhere Kosten auf Grundstückseigentümer zukommen können, weist die Stadt darauf hin, dass Gebäudeversicherungen teilweise einen entsprechenden Versicherungsschutz bereits enthalten. Allerdings seien die Angebote nicht einheitlich. Manche Versicherungen erstatteten nur Kosten bis zu bestimmten Höchstsätzen oder schlössen Leitungen außerhalb des Privatgrundstückes aus.
Die Stadt rät also, sich bei den Versicherungen zu informieren. Informationen über die Satzungsänderungen gibt es unter 06154 70253 oder unter www.ober-ramstadt.de.
Änderung bei Leitungen
Wasser – Auf Grundstückseigentümer in Ober-Ramstadt können Mehrkosten zukommen
OBER-RAMSTADT.
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