Für die Legalisierung der Kleingartenanlagen in Münster soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Grundstückseigentümer werden die Kosten übernehmen. Die Behörde hat bei einer Überprüfung im Außenbereich in der Münsterer Gemarkung festgestellt, dass auch im Bereich „Auf dem Hamm“ am Ortsausgang in Richtung Eppertshausen Kleingärten ohne Genehmigung angelegt sind.
Dies geschieht in Münster mit Duldung eigentlich schon seit Jahrzehnten. Vor 20 Jahren tauchte zumindest das Thema auch schon mal in den parlamentarischen Gremien auf. Damals hatte sich vorab die Baukommission damit befasst.
Nun ist das Thema wieder auf der Tagesordnung der für Montag (30.) geplanten Gemeindevertretersitzung, und zwar für das Gebiet „An der Hensenbrücke“. Drei Grundstückseigentümer haben beantragt, ihre Kleingärten zu legalisieren, nachdem sich der Gemeindevorstand im August gegen einen Bebauungsplan ausgesprochen hatte. Sie erhoben Einspruch, der Gemeindevorstand hatte daraufhin den Bauausschuss um Beratung gebeten.
Der Ausschuss empfiehlt nun dem Parlament, einen Bebauungsplan aufzustellen, wobei die Kosten des Verfahrens über einen städtebaulichen Vertrag von den Antragstellern zu tragen sind. Bereits in der Vergangenheit wurden von der Gemeinde Kleingärten ausgewiesen, wie etwa beim Max-Bock-Heim, an der Munastraße und im „Stiegel“.
Bebauungspläne für illegale Gärten?
Naturschutz – In Münster soll zunächst das Gebiet „An der Hensenbrücke“genehmigt werden
MÜNSTER.
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