Ende September beschlossen die Eppertshäuser Gemeindevertreter eine Benutzungs- und Gebührenordnung für die neue Bürgerhalle. Demnach verlangt die Gemeinde für die private oder gewerbliche Nutzung der kompletten Bürgerhalle je Veranstaltung und Tag künftig 500 Euro.
Werden lediglich der große Saal samt Thekeneinrichtung, Küche, Kühlhaus, Garderobe und Foyer angemietet, verringert sich der Betrag auf 400 Euro. Für den kleinen Saal mit Küche, Theke, Foyer, Garderobe und Kühlhaus werden 300 Euro fällig.
Für Vereine aus Eppertshausen ist die Benutzungsgebühr erheblich niedriger angesetzt. Für die komplette Bürgerhalle verlangt die Gemeinde im günstigsten Fall 30 Euro (für kulturelle Veranstaltungen bei freiem Eintritt; bei kostenpflichtigen Veranstaltungen sind es 70 Euro), für Tanzveranstaltungen werden 80 Euro erhoben, für Karnevalssitzungen 180 Euro. Der Betrag sinkt, wird nur ein Teil der Halle genutzt.
Heizkosten werden separat berechnet. Wird die komplette Halle beheizt, kostet dies eine Pauschale von 70 Euro.
Benutzungs- und Gebührenordnung der neuen Bürgerhalle
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