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27. Dezember 2011

CE ist nur für Profis



Damit das Feuerwerk zum Jahreswechsel ein Genuss wird, sollten, so eine Warnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), Käufer von Feuerwerksartikeln auf die Kennzeichnung achten, die seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie über pyrotechnische Gegenstände im Jahre 2010 auf Verpackungen aufgedruckt sein muss: auf die BAM-Identifikationsnummer. Die kann etwa so aussehen: BAM-F2-XXXX. Dabei steht F2 für Feuerwerksartikel der Klasse 2 (ab 18 Jahre), XXXX ist eine fortlaufende Nummer. Die BAM warnt ausdrücklich davor, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mit CE-Kennzeichnung zu benutzen, die im Handel sein könnten.
Wie BAM-Sprecherin Ulrike Rockland ausführt, ist dies professionelles Feuerwerk, etwa mit spontan abbrennenden gedeckten Anzündschnüren, bei denen mit direktem Durchzünden gerechnet werden muss. Der Umgang mit diesen setze eine behördliche Erlaubnis voraus. e



 
 


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