Der genetische Fingerabdruck hat die Arbeit der Polizei revolutioniert. Mit Hilfe der DNA-Analyse werden Spuren vom Tatort mit bereits bekannten Profilen in einer Datenbank abgeglichen. Bei einem Treffer dort werden Täter unter Umständen besonders schnell gefasst – wie etwa nach der Vergewaltigung eines Kindes in Rheinhessen.
Zu den Vorreitern der kriminalistischen DNA-Analyse zählt das rheinland-pfälzische Landeskriminalamt (LKA): 1996 war in Mainz die bundesweit erste DNA-Datei eingerichtet worden. Rainer Wenzel, Mitinitiator und heutiger Leiter des LKA-Dezernats 32, erinnert sich: „Als die Analyse von DNA-Spuren zu Beginn der 1990er-Jahre noch ganz am Anfang stand, war die Methode recht aufwendig.“ Damals musste zur Analyse eine vergleichsweise große Menge an Genmaterial vorliegen. „Man brauchte einen Blut- oder Spermafleck in der Größe eines Fünf-D-Mark-Stücks“, erklärt der Biologe.
Mit Entwicklung einer neuen Labormethode nahm die kriminalistische DNA-Analyse an Fahrt auf: Die der Polymerase Chain Reaction (PCR) macht es möglich, kleinste Mengen Erbmaterials so lange zu vervielfältigen, bis genug für eine Analyse da ist. Ermittler gewinnen genetische Fingerabdrücke selbst vom Spuckerest an Zigarettenkippen oder von Wurzeln ausgerissener Haare.
1995 wurde die erste europäische DNA-Datenbank in Großbritannien eingerichtet – ein Jahr später folgte das deutsche Pilotprojekt in Mainz. „Wir hatten damals die Idee während Ermittlungen zu einer osteuropäischen Tätergruppe. Es gab so viele Tatverdächtige und Spuren – dies konnte man nur noch über eine Datenbank ordnen“, berichtet Wenzel. Seit 1997 ist die DNA-Analyse gesetzlich geregelt, für den Austausch von Profilen gelten internationale Standards.
Freilich lösen sich auch mit der neuen Methode Fälle nicht von selbst. „Das Problem ist, relevante Spuren rauszusuchen“, sagt Wenzel. Wenn etwa nach dem Drohanruf eines Erpressers die Spurensicherung Zigarettenstummel vor der Telefonzelle findet, stammen die womöglich von zehn verschiedenen Menschen – und vielleicht ist der Täter Nichtraucher.
Größter Vorteil des genetischen Fingerabdrucks ist, dass DNA mehr oder weniger unendlich haltbar ist. Richtig gelagert kann eine Spur noch Jahrzehnte nach der Tat den Täter überführen. 2004 etwa wurde dank DNA-Analyse der Täter 17 Jahre nach dem Sexualmord an einer Jugendlichen in Speyer überführt und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Bei Tötungs- und Sexualdelikten finden die Ermittler in 60 bis 70 Prozent der Fälle ermittlungsrelevante DNA-Spuren. Nach schweren Kapitalverbrechen muss es schnell gehen, um den Täter so rasch wie möglich zu fassen. „Dann lassen wir alles stehen und liegen und machen nichts anderes“, sagt Wenzel. Im Fall eines vergewaltigten Mädchens in Rheinhessen ergaben schnell ausgewertete DNA-Spuren einen Treffer in der Datenbank – der Täter war wegen eines früheren Rauschgiftdeliktes registriert. Wenige Stunden nach dem Verbrechen klickten die Handschellen.
Unverwechselbare Spur
Kriminalistik – Landeskriminalamt Mainz stützt Ermittlungen seit 1996 auf Gen-Analyse
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