Autofahrer sollten wissen: Wer mit seinem Wagen bei Sturm von der Straße abkommt oder gegen einen auf der Straße liegenden Baumstamm fährt, dem ersetzt die Vollkaskoversicherung den Schaden; die Teilkaskoversicherung würde dafür nicht ausreichen.
Das gilt ebenfalls, wenn jemand in ein Fahrzeug hinein fährt, das zuvor gegen einen umgestürzten Baum geprallt ist. Die Teilkaskoversicherung kann aber in Anspruch genommen werden, wenn ein Pkw durch heruntergefallene Gegenstände (Dachziegel, Äste) oder durch einen umstürzenden Baum beschädigt wurde. Selbstverständlich sind solche Schäden auch durch die Vollkaskoversicherung gedeckt.
Ein von der Teilkaskoversicherung regulierter Schaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt bei der Vollkasko. Allerdings geht jeweils die vereinbarte Selbstbeteiligung zu Lasten des Autobesitzers. Alternativ kann – beim Nachweis von Schuld des Hauseigentümers – dessen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.
Autofahrer sind mit Vollkasko am besten dran
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