Falsche Angaben im Verkaufsprospekt oder unklare Vertragsbedingungen – wer solche Probleme mit seiner Fondsgesellschaft hat, kann sich seit September 2011 an die Schlichtungsstelle der Fondsgesellschaften wenden. „Die Ombudsstelle ist für alle Meinungsverschiedenheiten zwischen Anbieter und Kunde zuständig“, erklärt Christoph Hermann von der Zeitschrift „Finanztest“ in Berlin. Für Probleme, die aus fehlerhafter Beratung bei Banken oder Finanzberatern resultieren, sei die Ombudsstelle aber nicht zuständig.
Als Hauptgebiet sieht Hermann Streitigkeiten um falsche Darstellungen in Prospekten der Fondsgesellschaften, etwa wenn die tatsächliche Anlagestrategie von dem abweicht, was im Werbeprospekt der Fondsgesellschaft versprochen wurde. „Voraussetzung ist dabei, dass sich die betreffende Fondsgesellschaft der Ombudsstelle angeschlossen hat“, erklärt deren Büroleiter Timm Sachse.
Das Verfahren ist für Anleger kostenlos. „Bisher waren Privatleute, die Probleme mit ihrem Investmentfonds hatten, darauf angewiesen, vor Gericht zu ziehen, und trugen das damit verbundene Prozessrisiko“, sagt Ilse Aigner, Bundesministerin für Verbraucherschutz. Auch gehen Verbraucher mit einem Verfahren kein Risiko ein, denn der Schlichterspruch ist nicht bindend. „Wenn sie mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden sind, steht ihnen weiterhin der Rechtsweg offen“, erklärt Aigner.
Getragen und finanziert wird die Ombudsstelle vom Bundesverband Investment und Asset Management, in ihren Entscheidungen ist sie aber unabhängig. „Der Ombudsmann ist immer neutral“, so Sachse. Er dürfe weder mit dem Verband noch mit den angeschlossenen Gesellschaften etwas zu tun haben. Er sei nicht weisungsabhängig, sondern wie ein gesetzlicher Richter nur der Sache verhaftet. Erste Amtsinhaber sind Gerd Nobbe, der von 1999 bis 2009 Richter am Bundesgerichtshof war und als Vorsitzender den für Bankensachen zuständigen Senat leitete, und Wolfgang Arenhövel, Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen.
„Finanztest“-Redakteur Hermann betont, dass eine Schlichtungsstelle für den Verbraucher immer Vorteile bringt. „Der Bescheid der Schlichtungsstelle kann immer Aufschluss darüber geben, ob sich der Gang zum Gericht lohnt.“ In jedem Fall sollten Verbraucher aber einen Anwalt zurate ziehen, bevor sie entscheiden, ob sie den Schlichtungsvorschlag annehmen oder nicht. „Besonders, wenn es um große Beträge geht, wie es bei Fondssachen meist der Fall ist“, erklärt Hermann.
Schlichter helfen bei Problemen
Investmentfonds – Ombudsstelle soll Beschwerden von Anlegern nachgehen – Verfahren ist kostenlos
BERLIN.
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