Vom kostspieligen deutschen Gesundheitssystem profitiert das Ausland: Zahnersatz in Ungarn, Augenlasern in der Türkei, Nasenkorrektur in Tschechien werden bei deutschen Patienten zunehmend beliebte Reisegründe. »Die Nachfrage wächst«, sagt Wolfgang Schuldzinski, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. »Im Ausland lassen sich zwischen 30 und 50 Prozent der Kosten sparen.« Das Thema Medizintourismus sei interessant, sobald der Patient hohe Zuzahlungen für eine Behandlung leisten muss. Zahnersatz sei Reisegrund Nummer eins, sagt Schuldzinski. Es gebe im Ausland »viele preiswerte und seriöse Anbieter, aber auch schwarze Schafe«.
Arztwahl: Einen guten Arzt zu finden ist ein Knackpunkt. »Man sollte bei seiner Krankenkasse fragen, ob es Erfahrungsberichte anderer Patienten gibt«, rät der Verbraucherschützer. Mundpropaganda ist die beste Werbung. Hilfreich sind auch die medizinischen Dienste der Automobilclubs, die deutschsprachige Ärzte kennen. Auf Websites von Praxen und Kliniken sollte man sich nicht verlassen. Am besten, man nimmt Praxis und Arzt vorher selbst in Augenschein. Es sollte in der Praxis Deutsch gesprochen werden.
Krankenkasse: Vor Reiseantritt klärt man bereits mit der Krankenkasse das Prozedere. Bei Zahnbehandlungen ist ein Heil- und Kostenplan einzureichen. Den gibt es beim Zahnarzt. Den Plan schickt man dem ausländischen Arzt, der für jede einzelne Position sein Angebot macht. »Verwendete Materialien sollten genau genannt sein wie der Gesamtpreis inklusive Anästhesie und Röntgenaufnahmen«, rät Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin. Diese Aufstellung reicht man seiner Krankenkasse für die notwendige Kostenzusage ein.
Kosten: Die Behandlung im Ausland zahlt man zunächst selbst. Die Rechnung - auf Deutsch verfasst - geht an die Krankenkasse zur Erstattung. Diese leistet dieselben Zuschüsse wie bei einer Inlands-Behandlung. Beim Zahnersatz sind das die Festzuschüsse. Der Patient zahlt die Praxisgebühr von zehn Euro sowie einen Verwaltungskosten-aufschlag von rund sieben bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags, maximal 45 Euro. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt von den Gesamtkosten ab, zu denen auch Reisekosten zählen.
Rechtliche Absicherung: Innerhalb der EU gelten die selben Gewährleistungsansprüche.
Nachbesserung: Günstig ist, wenn der ausländische Arzt einen Kooperationsvertrag mit einem deutschen Arzt abgeschlossen hat. Gibt es gesundheitliche Probleme, wenn man wieder in der Heimat ist, kann man sich dort komplikationslos behandeln lassen. Soll ein anderer deutscher Arzt die Korrektur ausführen, wird das die Krankenkasse nicht bezahlen.
Alternativen: Man kann den Kostenvoranschlag des ausländischen Arztes auch dazu nutzen, um mit dem Arzt in Deutschland zu verhandeln. »Das ist durchaus legitim und nicht selten erfolgreich«, sagt Schuldzinski.

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