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29. Juli 2010 bia

Wie der Fiskus Sündern auf die Spur kommt

Tipp: Sind die Angaben schlüssig oder bleiben sie unter den Aufgriffsgrenzen, winken die Finanzbeamten den Fall durch - Kontrollmitteilungen aus 24 EU-Staaten

| Vergrößern | Kontrollen gibt es häufig in Betrieben. Foto: dpa

Noch können sich Steuersünder über eine Selbstanzeige beim Fiskus freikaufen. Doch die strafbefreiende Beichte ist steuerehrlichen Bürger kaum noch zu vermitteln - die Bundesregierung plant massive Verschärfungen. Aktuell arbeiten die Staatsanwaltschaften eine CD mit Daten der Credit Suisse ab. Deshalb flattern derzeit Steuerhinterziehern wieder die Nerven. In dieser ECHO-Serie geht es darum, wie eine Selbstanzeige funktioniert, wie Steuersündern auf die Schliche gekommen wird, welche Strafen drohen und was bei geerbtem Schwarzgeld gilt.

Längst nicht mehr jede Steuererklärung wird in den Finanzämtern auf Herz und Nieren geprüft. Da für intensive Kontrollen das Personal fehlt, beschränken sich die Beamten auf Stichproben. Wo die Finanzbeamten bei der Bearbeitung einer Steuererklärung genauer hinsehen sollen, ist regional unterschiedlich geregelt. Jährlich legen die Oberfinanzdirektionen der Bundesländer diese Prüfungsschwerpunkte neu fest. Nach einer internen Anweisung setzen etwa in Niedersachsen die Ämter bei der Steuererklärung 2009 besondere Schwerpunkte:
- auf berufsbedingte doppelte Haushaltsführung,
- bei Arbeitnehmer-Steuererklärungen stehen Fortbildungs- und Reisekosten über 5000 Euro besonders im Fokus der Prüfer.
- Vermieter müssen mit gezielten Nachfragen rechnen, wenn sie über die Steuererklärung mehr als 50 000 Euro Reparaturkosten geltend machen.
- Wer mit seinem bisherigen Hobby im Nebengewerbe Geld verdienen will, wird von den Beamten ab 2009 bereits im ersten Jahr seiner Tätigkeit genau durchleuchtet. Ermittelt der Steuerzahler aus seinem Nebengewerbe einen steuerlichen Verlust, muss er dem Finanzamt anhand eines schlüssigen Betriebskonzeptes erklären können, wie er künftig schwarze Zahlen schreiben will.

Das Risikomanagement der Finanzämter hat für den einzelnen Steuerzahler auch seine guten Seiten. Sind seine Angaben in den Prüffeldern schlüssig oder bleibt er betragsmäßig unter den genannten Aufgriffsgrenzen, winken die Beamten den Fall schnell durch. Vor Intensivprüfungen sind Steuerzahler dennoch nie gefeit. Manche Finanzämter legen auch ohne Anweisung der Oberfinanzdirektion eigene Prüfkataloge fest oder greifen wahllos einzelne Fälle heraus.

Das Risiko einer Prüfung steigt dabei mit der Höhe der eigenen Einkünfte. Bei Top-Verdienern mit Einkünften von mehr als 250 000 Euro liegt die Wahrscheinlichkeit einer Intensivprüfung bei 75 Prozent, bei Steuerzahlern mit weniger als 100 000 Euro sinkt sie auf ein Prozent. Herausgefischt werden sowohl Papiersteuererklärungen als auch online über das Elster-Verfahren abgegebene Steuererklärungen.

Betriebsprüfung: Mit Hilfe der Prüfsoftware ,,IDEA" durchforsten Betriebsprüfer gezielt die elektronische Buchführung von Unternehmen. Dabei nutzen sie auch statistische Methoden wie den Chi-Quadrat-Test, das Benfordsche Gesetz sowie den Zeitreihenvergleich, um Manipulationen und Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Kontrollmitteilungen über Honorar- und Provisionszahlungen an Geschäftspartner sind an der Tagesordnung.

Kleingewerbetreibende: Sie müssen ihre Gewinnermittlung mit dem Vordruck ,,Anlage EÜR" erstellen, falls die Betriebseinnahmen 17 500 Euro übersteigen. Einnahmen und Ausgaben werden einzeln elektronisch erfasst und ermöglichen dem Finanzamt Quervergleiche innerhalb der Branche - Abweichungen von der Norm rufen die Betriebsprüfung auf den Plan.

Denunzianten: Die meisten Steuerhinterzieher fliegen durch Anzeigen auf. Die eifersüchtige Ehefrau, der geprellte Geschäftspartner, entlassene Mitarbeiter oder neidische Nachbarn liefern den Fahndern frei Haus wertvolle Tipps. Die Steuerfahnder haben für ihre Informanten sogar Telefon-Hotlines geschaltet.

Rentner: Private und gesetzliche Versicherer mussten im Herbst 2009 rückwirkend ab 2005 sämtliche Rentenzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Bund melden. Dort wurden die Daten anhand der neuen digitalen Steuernummer für jeden Steuerzahler gebündelt und an die Finanzverwaltung weitergeleitet. Die Auswertung der Kontrollmitteilungen in den Finanzämtern läuft gerade auf Hochtouren - gleicht allerdings einer Herkulesaufgabe.

Ausland: Der deutsche Fiskus erhält seit 1. Juli 2005 automatische Kontrollmitteilungen von 24 EU-Staaten über die im Ausland erzielten Kapitalerträge deutscher Steuerzahler. Belgien, Luxemburg und Österreich sowie Drittstaaten wie die Schweiz und Monaco verschicken kein Informationsmaterial, behalten dafür aber eine ano nyme Quellensteuer ein. Bei ausländischen Grundbuchämtern fahndet das Bundeszentralamt für Steuern nach Feriendomizilen deutscher Steuerzahler im sonnigen Süden.

Internet: Mit der Spezialsoftware ,,XPider" durchforsten Steuer prüfer gezielt das Internet nach Händlern, die in der Anonymität der Internetflohmärkte von Ebay und Co. lukrative Nebengeschäfte machen. Fantasienamen schützen nicht vor Entdeckung. Ebay legt auf Nachfrage die Klarnamen der ,,Power-Seller" offen.

Geldwäsche: Zur Bekämpfung der Geldwäsche sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Makler, Einzelhändler und Banken bei Barzahlungen von mehr als 15 000 Euro gegenüber den Behörden anzeigepflichtig.

Behörden und Notare: Justiz und Polizei leisten automatisch Hilfsdienste, wenn in einem Strafverfahren oder einem Zivilprozess ein Verdacht auf Steuerhinterziehung aufkeimt. Bauämter und Denkmalschutzbehörden fertigen von genehmigten Baumaßnahmen eine Mitteilung für die Steuer akte des Architekten und des Bauherren. Notare melden beurkundete Verkäufe von Grundbesitz und Firmenanteilen sowie Schenkungsvorgänge.

Zoll: Seit dem 15. Juli 2007 sind Geldtransfers von mehr als 10 000 Euro pro Person meldepflichtig. Mobile Kontrollgruppen des deutschen Zolls führen auf Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzübergangsstellen gezielt Bargeldkontrollen durch - und informieren die Steuerfahndung, wenn sie einen Bargeldboten erwischen. Die Wertgrenze gilt sowohl für die Grenzen innerhalb der EU als auch für deren Außengrenzen - also zum Beispiel bei einer Fahrt in die Schweiz. Bei Ein- und Ausreise aus der EU sind Barmittel zwingend anzugeben - innerhalb der EU-Grenzen auf Nachfrage der Zöllner.

Kraftfahrtbundesamt: Über die Flensburger Behörde checken die Steuerfahnder, ob die angemeldeten Fahrzeuge der Oberklasse auch zum deklarierten Einkommen passen. Im Zweifel werden Betriebsprüfer in Marsch gesetzt, um in die Bücher zu sehen.

Schwarzarbeit: Die Handwerkskammern zeigen konsequent Schwarzarbeiter an, damit der Auftragskuchen nur unter ihrer Klientel verteilt wird. Die ,,Finanzkontrolle Schwarzarbeit", eine Kölner Behörde des Zolls, macht auf Großbaustellen regelmäßig Razzien auf der Suche nach Schwarzarbeitern und Sozialbetrügern.

Honorare: Universitäten, Volkshochschulen und Rundfunkanstalten melden die Honorare für freie Mitarbeiter lückenlos.

Banken: Kreditinstitute und Bausparkassen informieren das Bundeszentralamt für Steuern über erteilte Freistellungsaufträge. Sparer, die ihr Freistellungsvolumen überziehen, bleiben schnell im Netz der elektronischen Rasterfahndung kleben. Seit Anfang dieses Jahres müssen die Banken auch Anzeige erstatten, wenn Familienmitglieder aus ihrem Depot Wertpapiere auf nahe Angehörige übertragen.

Adressdaten: Stromversorger müssen dem Finanzamt auf Nachfrage die Bankverbindung ihres Kunden preisgeben. Der Bundesfinanzhof segnete diese Praxis zur Beitreibung von Steuerschulden ausdrücklich ab (Az: VII R 73/98).

Kontenabruf: Obwohl die seit 2009 geltende Abgeltungsteuer das Kontenabrufverfahren eigentlich überflüssig macht, haben Finanz- und Sozialämter weiterhin die Möglichkeit, mit einem automatischen Kontenabruf Bankverbindungen auszuspähen.


 
 


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