Fegen Stürme mit hohen Geschwindigkeiten über Deutschland hinweg - wie am Wochenende ,,Xynthia"-, gibt es nicht selten Tote, Verletzte und Schäden in Millionenhöhe. Hausbesitzer und Autofahrer werden geschädigt, Dächer abgedeckt, Bäume entwurzelt, Baugerüste umgeweht. Welche Versicherungen kommen dafür auf? Die Hausbesitzer sind regelmäßig durch die Wohngebäudeversicherung auf Neuwertbasis abgesichert, die nicht nur bei Feuer- und Leitungswasserschäden einspringt, sondern auch in stürmischen Zeiten. Sie zahlt auch bei Schäden, die am Haus entstanden sind, weil ein Baum umgeknickt ist oder Äste herumgewirbelt sind. Hat ein Baum auf dem Nachbargrundstück Schäden angerichtet, dann leistet zwar dessen Wohngebäudeversicherung ebenfalls; jedoch wird sie beim Besitzer des Baumes Rückgriff nehmen, wenn sich herausstellt, dass der Baum morsche Äste hatte, die auch bei weniger starken Winden abgebrochen wären und Schaden angerichtet hätten. Entsprechendes gilt unmittelbar für den geschädigten Hausbesitzer, der keine Wohngebäudeversicherung hat. Hat der Wind das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, so sind die Folgeschäden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Wer Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Zaun oder ähnliche Grundstücksbestandteile mitversichern will, der muss dies im Regelfall mit seiner Versicherung eigens vereinbart haben. Für voll gelaufene Keller gibt es nur Geld von der Wohngebäudeversicherung, wenn Elementarschäden mitversichert sind.Sturmschäden an Gebäuden, Hausrat und Autos werden von den meisten Gesellschaften erst ab Windstärke ,,8" (= über 61 km/h - die Skala reicht bis ,,12") ersetzt. Einige Gesellschaften fühlen sich erst ab Windstärken im zweistelligen Bereich zuständig, ihren Versicherten Schäden zu ersetzen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft herauszufinden, ob es sich mit Blick darauf überhaupt lohnt, einen ,,Sturmschaden" anzumelden - oder aber sich für künftige Fälle nach einer anderen Versicherung umzusehen. Sturmschäden an Wohnungseinrichtungen fallen unter den Schutz der Hausratversicherung. Sie ersetzt zum Beispiel Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Regenwasserschäden sind versichert, wenn der Wind das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrückt hat und dadurch Wasser in die Wohnung gekommen ist. Für zerborstene Scheiben müsste eine Glasbruchversicherung bestehen.Vom Balkon gefallene Blumentöpfe, die einen Passanten treffen, können ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sein. Wurde sie für überflüssig gehalten, dann kann ein Verletzter direkt vom Eigentümer Schadenersatz verlangen. Entsprechendes gilt für Dachziegel, die einem Fußgänger oder Autofahrer zu nahe gekommen sind. Autofahrer sollten wissen: Wer mit seinem Wagen bei Sturm von der Straße abkommt oder gegen einen auf der Straße liegenden Baumstamm fährt, dem ersetzt die Vollkaskoversicherung den Schaden; die Teilkaskoversicherung würde dafür nicht ausreichen. Das gilt ebenfalls, wenn jemand in ein Fahrzeug hinein fährt, das zuvor gegen einen umgestürzten Baum geprallt ist. Die Teilkasko kann aber in Anspruch genommen werden, wenn ein Pkw durch herunter gefallene Gegenstände (Dachziegel, Äste) oder durch einen umstürzenden Baum beschädigt wurde. Natürlich sind solche Schäden auch durch die Vollkasko gedeckt. Ein von der Teilkaskoversicherung regulierter Schaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt bei der Vollkasko. Allerdings geht jeweils die vereinbarte Selbstbeteiligung zu Lasten des Autobesitzers. Und außerdem wird nicht der Neuwert, sondern der sogenannte Zeitwert des vierrädrigen Untersatzes ersetzt. Unfallopfer schalten ihre Krankenkasse ein. Bei bleibenden Schäden kann Geld aus der privaten Unfallversicherung fällig werden, zusätzlich bei Unfällen auf Arbeitswegen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Schwere Folgen entschädigen auch die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Und wie steht es mit den erheblichen Verspätungen bei der Bahn beziehungsweise den ausgefallenen Zügen? Kann dafür Ersatz verlangt werden? Nein. Denn das Wüten von ,,Xynthia" ist eindeutig nicht von der Deutschen Bahn zu vertreten. Entsprechendes gilt für verspätete und ausgefallene Flüge von Lufthansa & Co.
Verbrauchertipp: Sturmschäden
Welche Versicherung wofür einspringt - Entscheidend ist die Windstärke - Kein Ersatz für ausgefallene Züge
Fegen Stürme mit hohen Geschwindigkeiten über Deutschland hinweg - wie am Wochenende ,,Xynthia"-, gibt es nicht selten Tote, Verletzte und Schäden in Millionenhöhe. Hausbesitzer und Autofahrer werden geschädigt, Dächer abgedeckt, Bäume entwurzelt, Baugerüste umgeweht. Welche Versicherungen kommen dafür auf? Die Hausbesitzer sind regelmäßig durch die Wohngebäudeversicherung auf Neuwertbasis abgesichert, die nicht nur bei Feuer- und Leitungswasserschäden einspringt, sondern auch in stürmischen Zeiten. Sie zahlt auch bei Schäden, die am Haus entstanden sind, weil ein Baum umgeknickt ist oder Äste herumgewirbelt sind. Hat ein Baum auf dem Nachbargrundstück Schäden angerichtet, dann leistet zwar dessen Wohngebäudeversicherung ebenfalls; jedoch wird sie beim Besitzer des Baumes Rückgriff nehmen, wenn sich herausstellt, dass der Baum morsche Äste hatte, die auch bei weniger starken Winden abgebrochen wären und Schaden angerichtet hätten. Entsprechendes gilt unmittelbar für den geschädigten Hausbesitzer, der keine Wohngebäudeversicherung hat. Hat der Wind das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, so sind die Folgeschäden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Wer Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Zaun oder ähnliche Grundstücksbestandteile mitversichern will, der muss dies im Regelfall mit seiner Versicherung eigens vereinbart haben. Für voll gelaufene Keller gibt es nur Geld von der Wohngebäudeversicherung, wenn Elementarschäden mitversichert sind.Sturmschäden an Gebäuden, Hausrat und Autos werden von den meisten Gesellschaften erst ab Windstärke ,,8" (= über 61 km/h - die Skala reicht bis ,,12") ersetzt. Einige Gesellschaften fühlen sich erst ab Windstärken im zweistelligen Bereich zuständig, ihren Versicherten Schäden zu ersetzen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft herauszufinden, ob es sich mit Blick darauf überhaupt lohnt, einen ,,Sturmschaden" anzumelden - oder aber sich für künftige Fälle nach einer anderen Versicherung umzusehen. Sturmschäden an Wohnungseinrichtungen fallen unter den Schutz der Hausratversicherung. Sie ersetzt zum Beispiel Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Regenwasserschäden sind versichert, wenn der Wind das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrückt hat und dadurch Wasser in die Wohnung gekommen ist. Für zerborstene Scheiben müsste eine Glasbruchversicherung bestehen.Vom Balkon gefallene Blumentöpfe, die einen Passanten treffen, können ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sein. Wurde sie für überflüssig gehalten, dann kann ein Verletzter direkt vom Eigentümer Schadenersatz verlangen. Entsprechendes gilt für Dachziegel, die einem Fußgänger oder Autofahrer zu nahe gekommen sind. Autofahrer sollten wissen: Wer mit seinem Wagen bei Sturm von der Straße abkommt oder gegen einen auf der Straße liegenden Baumstamm fährt, dem ersetzt die Vollkaskoversicherung den Schaden; die Teilkaskoversicherung würde dafür nicht ausreichen. Das gilt ebenfalls, wenn jemand in ein Fahrzeug hinein fährt, das zuvor gegen einen umgestürzten Baum geprallt ist. Die Teilkasko kann aber in Anspruch genommen werden, wenn ein Pkw durch herunter gefallene Gegenstände (Dachziegel, Äste) oder durch einen umstürzenden Baum beschädigt wurde. Natürlich sind solche Schäden auch durch die Vollkasko gedeckt. Ein von der Teilkaskoversicherung regulierter Schaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt bei der Vollkasko. Allerdings geht jeweils die vereinbarte Selbstbeteiligung zu Lasten des Autobesitzers. Und außerdem wird nicht der Neuwert, sondern der sogenannte Zeitwert des vierrädrigen Untersatzes ersetzt. Unfallopfer schalten ihre Krankenkasse ein. Bei bleibenden Schäden kann Geld aus der privaten Unfallversicherung fällig werden, zusätzlich bei Unfällen auf Arbeitswegen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Schwere Folgen entschädigen auch die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Und wie steht es mit den erheblichen Verspätungen bei der Bahn beziehungsweise den ausgefallenen Zügen? Kann dafür Ersatz verlangt werden? Nein. Denn das Wüten von ,,Xynthia" ist eindeutig nicht von der Deutschen Bahn zu vertreten. Entsprechendes gilt für verspätete und ausgefallene Flüge von Lufthansa & Co.
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