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08. Dezember 2011 Von Marc Wickel

Arbeitsgericht: Opel-Klage gegen „Besserstellungen“ erfolgreich

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden

Der Schaukasten vor Saal 5 des Darmstädter Arbeitsgerichts war zu klein für die vielen Klägernamen. Foto: Marc Wickel
 
DARMSTADT. Das Arbeitsgericht Darmstadt hat am Donnerstag eine Vereinbarung zwischen Opel und der IG Metall, die nur zugunsten von IG Metall-Mitgliedern war, für unzulässig erklärt. Das 2010 während der Opelkrise in einer Nebenvereinbarung zum Zukunftssicherungsvertrag festgelegte Erholungsgeld verstößt für das Gericht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Nebenvereinbarung kein Tarifvertrag sei.
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