Der vollständige Artikel steht nur Echo Online Premium-Nutzern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an.
Sie sind noch kein Premium-Nutzer?
Registrieren Sie sich einmalig kostenlos und lesen Sie acht Premium-Artikel kostenfrei.
Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Registrierung und das neue Echo Online Premium
Arbeitsgericht: Opel-Klage gegen „Besserstellungen“ erfolgreich
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden
Der Schaukasten vor Saal 5 des Darmstädter Arbeitsgerichts war zu klein für die vielen Klägernamen. Foto: Marc Wickel
DARMSTADT. Das Arbeitsgericht Darmstadt hat am Donnerstag eine Vereinbarung zwischen Opel und der IG Metall, die nur zugunsten von IG Metall-Mitgliedern war, für unzulässig erklärt. Das 2010 während der Opelkrise in einer Nebenvereinbarung zum Zukunftssicherungsvertrag festgelegte Erholungsgeld verstößt für das Gericht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Nebenvereinbarung kein Tarifvertrag sei.
Der vollständige Artikel bietet außerdem:
|
3 Kommentare
Jetzt weiterlesen










