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26. Januar 2012 Von Klaus Thomas Heck

Kommentar: Die Abzocker


Als die Landesregierung 2011 den ersten Entwurf ihres neuen Spielhallengesetzes vorstellte, war das Wehklagen der Branche groß. Das Gesetz begrenzt die Zahl der Konzessionen, legt Mindestabstände zwischen den Spielhallen fest und regelt die Schließzeiten. Der Hessische Münzautomaten-Verband sprach von einer „Kriegserklärung“ und „Doppelmoral“. Schließlich bleiben staatliche Kasinos wie die Spielbank in Wiesbaden von der Neuregelung unangetastet. Bundesweit malten Spielhallenvertreter düstere Visionen an die Wand, etwa die von drohenden Arbeitsplatzverlusten. Der Präsident des Bundesverbands der Automatenunternehmer skandalisierte solche Gesetze, wie sie viele Bundesländer nun planen, gar als „drastische Eingriffe in die unternehmerische Freiheit“.
Es geht um viel Geld: Allein in Hessen wurden im Jahr 2010 rund 222 Millionen Euro an Automaten verspielt. Von diesem Kuchen wollen immer mehr Anbieter ihren Anteil: 850 Spielhallenkonzessionen wurden landesweit vergeben – Tendenz steigend. Es ist leicht verdientes Geld, denn die Kundschaft der Zockerbuden ist oft suchtkrank und daher nicht wirklich frei in ihrer Entscheidung, ob sie denn nun spielen soll. Die Landesstelle für Suchtfragen schätzt die Zahl der Glücksspielsüchtigen in Hessen auf 11 000 bis 25 000 Menschen – der weit überwiegende Teil ist pathologisch. Ihre Selbstmordrate ist höher als die Alkoholkranker. Und rund 80 Prozent der meist männlichen Glücksspieler verzocken ihr Erspartes an den so schön bunt blinkenden Automaten. Die gelten aber nicht mal als Glücksspielgeräte, sondern werden vom Gesetzgeber als „Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit“ eingestuft – obwohl der Gewinn fast immer beim Betreiber landet.
Man braucht kein Mitleid haben mit einer Branche, deren Geschäftsmodell zu einem Großteil auf der Ausnutzung Abhängiger basiert. Zwar werden einige Süchtige auf Internetangebote zurückgreifen und dem Land einige Millionen Euro Steuereinnahmen verloren gehen – doch der gesamtgesellschaftliche Schaden, den die Spielhallen anrichten, ist weit höher. Der Gesetzentwurf, den der hessische Innenminister Boris Rhein gestern vorlegte, ist überfällig. Doch er ist – leider – nicht mehr so scharf formuliert wie seine ursprüngliche Fassung.
Jahrelang haben Landespolitik und vor allem Kommunen tatenlos zugesehen, wie immer mehr Spielhallen ganze Straßenzüge und Gewerbegebiete verschandelten. Dabei hätte ihnen das Baurecht viele Möglichkeiten gegeben, die Zockerbuden zu verhindern. Doch oft verdrängte die Aussicht auf schnelle Steuereinnahmen die Vernunft. Mancherorts gibt es daher längst den sogenannten Trading-Down-Effekt: Wo Spielhallen angesiedelt werden, sinken die Umsätze benachbarter Einzelhändler, das Stadtbild leidet.

O
b das geplante Gesetz all diese Fehlentwicklungen beheben wird, ist fraglich. Es sollte nur ein erster Schritt zu einer umfassenden Regelung des Glücksspiels sein. Schließlich gibt es auch in Gastwirtschaften Spielautomaten, und der Verdacht steht im Raum, dass das staatliche Glücksspielmonopol bevorteilt wird. Denn für staatliche Kasinos ändert sich nichts, und bei Lotterien verdienen Bund und Land weiter kräftig mit. Nicht zu vergessen die in den Innenstädten wuchernden Wettbüros. Es wäre schade, wenn durch die Neuregelung lediglich die eine Zockerbude durch eine andere ersetzt wird.

 
 


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