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26. Januar 2012 Von Johannes Bentrup

Hessen will Spielhallen-Boom eindämmen

Minister legt Gesetzentwurf vor – Opposition hält die Pläne aber für zu weichgespült

| Vergrößern | Die schwarz-gelbe Landesregierung in Hessen will den Spielhallen-Boom eindämmen und den Jugendschutz verbessern. Archivfoto: dpa
WIESBADEN. 

Spielhallen locken an immer mehr Ecken in Hessen – oft zum Leidwesen der Anwohner. Dem Boom der Zockerbuden will die CDU/FDP-Landesregierung nun Einhalt gebieten: Innenminister Boris Rhein (CDU) stellte am Donnerstag im Landtag ein neues Spielhallengesetz vor. Demnach dürfen „Daddelhöllen“ keine Werbung mehr anbringen, und sie müssen Spielsüchtige von den Geräten fernhalten, wie der CDU-Mann sagte. Zudem müssen sie künftig mindestens sechs statt bisher eine Stunde pro Tag geschlossen sein.
Zentrales Ziel des Gesetzes ist zudem, die Eröffnung weiterer Spielhallen zu erschweren. Rhein sagte, neue Zockerbuden dürften nur genehmigt werden, wenn sie mindestens 300 Meter von anderen entfernt seien. Zudem erhielten Betreiber nur eine einzige Konzession. Die Zahl der bestehenden Hallen könne zudem nach einer Übergangszeit von 15 Jahren reduziert werden, so der Minister. Die Zahl der Spielhallen in Hessen ist zwischen 2006 und 2010 um 40 Prozent gestiegen – auf mehr als 850.
Rhein strich die Bedeutung des Gesetzentwurfs für die Suchtprävention sowie den Spieler- und Jugendschutz heraus. Daher solle in Hessen ein landesweites Sperrsystem aufgebaut werden, damit registrierte Spieler nicht mehr Zugang hätten. Alle Spieler müssen sich danach künftig beim Eintritt in eine Spielhalle ausweisen, so Rhein. Abgewiesen würden die Spieler, die eine Selbstsperrung veranlasst hatten oder die als spielsüchtig oder überschuldet gelten. Der Minister betonte, dass Betreiber zudem verpflichtet würden, Suchtpräventionskonzepte zu entwickeln und über Gewinnchancen aufzuklären. Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Geldbußen bis zu 100 000 Euro vorgesehen. Rhein sagte, der Gesetzentwurf sei nicht „radikal“. Wichtig sei aber, dass er vor Gericht Bestand habe, wenn Spielhallen-Besitzer gegen die Beschränkungen klagten. Vergangenen Mai hatte Rhein einen ersten, deutlich schärferen Entwurf vorgestellt; er ging anschließend in die regierungsinterne Anhörung. Damals wollte Rhein, dass Spielhallen mindestens acht Stunden täglich geschlossen sind und zwei Hallen nicht näher als 500 Meter beieinanderliegen dürfen.
Mit ihrer Kritik hieb die Landtagsopposition in diese Kerbe: Das Gesetz sei halbherzig und weichgespült, sagte der SPD-Mann Günter Rudolph. Unerklärlich sei, warum die Frage der Begrenzung von Spielgeräten in Schank- und Speisewirtschaften keine Rolle spiele.
Für die Grünen hat Rhein nur ein „Placebo-Gesetzentwurf“ vorgestellt, da die derzeit deutlich zu hohe Anzahl an Spielhallen 15 Jahre lang gleich hoch bleibe. Die Grünen hatten im vergangenen Frühjahr selbst ein Gesetz in den Landtag eingebracht, in dem eine Übergangszeit von nur fünf Jahren vorgesehen ist. Zudem soll danach nur eine Spielhalle pro 20 000 Einwohner erlaubt sein. Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Frömmrich sagte gestern, Rhein sei offenbar vor dem „parlamentarischen Arm der Automatenlobbyisten“, der FDP, in die Knie gegangen.
Die FDP sprach von einem „ausgewogenen Konzept“: Einerseits werde die Spielsucht wirkungsvoll bekämpft, andererseits werde das Recht beachtet, dass Menschen in ihrer Freizeit grundsätzlich das tun könnten, was sie für richtig hielten, sagte der FDP-Abgeordnete Wolfgang Greilich. Alexander Bauer (CDU) sagte, erstmals wirke ein Flächenland den Fehlentwicklungen bei der Ausbreitung des Glücksspiels entgegen.
Die Linke kritisierte, dass völlig unklar sei, wie die Kommunen die zusätzliche Belastung durch die nun nötigen Kontrollen der Spielhallen stemmen sollen. Zuständig sind dafür künftig nach Aussage von Rhein die Gewerbeämter; Städte und Gemeinden könnten zudem im Einzelfall für Ausnahmen von den Beschränkungen sorgen. Das Gesetz wird kommende Woche in erster Lesung im Landtag beraten.

 
 


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