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30. Dezember 2011 dpa

Hessens Polizei nutzt Facebook vorerst nur vereinzelt

WIESBADEN. 

Bei der öffentlichen Fahndung will die hessische Polizei das soziale Online-Netzwerk Facebook vorerst nur „in herausragenden Fällen“ nutzen. Dafür ist eine Anordnung durch ein Gericht oder - bei Gefahr im Verzug - durch die Staatsanwaltschaft erforderlich. Mit diesen Einschränkungen hat das Innenministerium in Wiesbaden auf Bedenken des Hessischen Datenschutzbeauftragten reagiert.
Dieser hatte insbesondere bei der Nutzung von Kommentarfunktionen in Facebook Risiken erkannt, wie Ministeriumssprecherin Claudia Spruch am Freitag der Nachrichtenagentur dpa sagte. Dort gepostete, personenbezogene Hinweise von Informanten könnten von Jedermann gelesen werden. Dadurch könnten datenschutzrechtliche Belange Dritter betroffen sein. Die Frankfurter Polizei hatte in diesem Jahr für bundesweites Aufsehen gesorgt, als sie nach einer tödlichen Gewalttat in einer Diskothek mit Hilfe einer Internet-Seite auf Facebook das Verbrechen aufklären konnte.
In Niedersachsen hat die Polizei derzeit eine dauerhafte Facebook-Präsenz in einem Pilotprojekt geschaltet. Es gebe einen engen Austausch mit den niedersächsischen Kollegen, sagte dazu Spruch. Die künftige Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei werde auf Bundesebene derzeit in mehreren Gremien diskutiert.

 
 


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