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16. April 2010  |  dpa

Hessische Tierschutzbeauftagte fordert Verbot von Wildtieren im Zirkus

WIESBADEN. 

Affen, Giraffen, Tiger und Co. haben nach Ansicht der hessischen Tierschutzbeauftragten Madeleine Martin im Zirkus nichts zu suchen. Sie forderte am Freitag in Wiesbaden ein entsprechendes Verbot. ,,Man muss sich vor Augen halten, dass diese Tiere sehr komplexe, intelligente Lebewesen sind, die unter der nicht artgemäßen Lebensweise erheblich leiden", erklärte die Tierärztin. Manche von ihnen wie Bären hätten in freier Wildbahn riesige Reviere. Wenn Tiere wie auch Elefanten, Nashörner und Nilpferde einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen verbringen müssen, seien ihre Bewegungsmöglichkeiten extrem eingeschränkt.

Anlass der Forderung ist der erste Weltzirkustag, den die Zirkus-Organisation ,,Fédération Mondiale du Cirque" für Samstag ausgerufen hat. Schirmherrschaft der Organisation hat Prinzessin Stephanie von Monaco. Eine artgerechte Haltung von Wildtieren ist im Zirkus nicht nur bei Reisen, sondern auch am jeweiligen Spielort nicht möglich, betonte Martin. ,,Die Folgen für die Tiere sind schwerwiegend, Verhaltensstörungen keine Seltenheit." Das Argument, die Arbeit in der Manege verschaffe den Tieren ausreichend Abwechslung, ließ sie nicht gelten. Dafür gebe es keinerlei wissenschaftliche Belege.

Zwischenfälle mit ausgebrochenen Zirkustieren zeigten zudem, dass die öffentliche Sicherheit immer wieder gefährdet werde. Jeder Halter eines Pit-Bulls müsse hohe Sicherheitsauflagen einhalten, Zirkusse hielten nicht einmal die Sicherheitsstandards von Zoos ein, obwohl sie meist mitten in Städten stünden.

Vor rund einem Jahr hatten zwei ausgebrochene Zirkusbären in Kassel für Aufregung gesorgt. Als ein Polizist die Tiere zurückdrängen wollte, biss eine Bärin dem Mann zweimal in die Wade. Der Achtunddreißigjährige erschoss das Tier mit seiner Dienstwaffe. Der zweite Bär konnte zurück in den Käfig geführt werden. Nach den Ermittlungen war eine Tür zum Gehege nicht ausreichend gesichert. Ein Zirkus- Mitarbeiter erhielt einen Strafbefehl, ein anderer eine Geldbuße.


 
 


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