Die hessischen Städte, Landkreise und Gemeinden sind gegen niedrigere Hürden bei Bürgerbegehren. Die Spitzenverbände der Kommunen lehnen es ab, die Unterschriftenquoren für die Abstimmungen in den Kommunen zu senken. Eine entsprechende neue Regelung hat die Landesregierung mit einer geplanten Änderung der Hessischen Gemeindeordnung auf den Weg gebracht. Stefan Gieltowski (SPD), Oberbürgermeister von Rüsselsheim und Präsident des Städtetags, erklärte jedoch am Donnerstag im Landtag, dass mit einer massiven Stärkung von Bürgerbegehren ein Bedeutungsverlust von gewählten Gemeindevertretern verbunden sein könnte. Ähnliche Positionen vertraten Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund.
Nach dem Gesetzentwurf von CDU und FDP sollen in Großstädten mit über 100 000 Einwohnern künftig Unterschriften von drei Prozent der Wahlberechtigten ausreichen, um über eine kommunale Frage abstimmen zu lassen. Für Kommunen mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern sind fünf Prozent vorgesehen, für kleinere Gemeinden zehn Prozent. Diese Hürde gilt bisher für alle Kommunen.
Gieltowski sagte in der Anhörung des Innenausschusses, dass die geplante Staffelung zudem zu nicht nachvollziehbaren Effekten führe. So seien dann für die Einleitung eines Bürgerbegehrens etwa in Rodgau (30 604 Wahlberechtigte) 3061 Unterschriften nötig, in Offenbach (79 498) hingegen nur 2385. Nicht nachvollziehbar sei, warum in der deutlich größeren Stadt Offenbach rund 600 Unterschriften weniger ausreichen sollen als in dem kleineren Rodgau.
In der Ausschusssitzung ging es auch um den Einfluss von Gemeindeparlamenten auf kommunale Unternehmen. In einer schriftlichen Stellungnahme forderte Darmstadts Oberbürgermeister Jochen Partsch (Grüne), die Gemeindeordnung so zu ändern, dass Kommunalparlamente manchen indirekten Zukäufen von kommunalen Energieversorgern – etwa der Heag Südhessische Energie AG (HSE) – nicht mehr zustimmen müssen. Es sei für die HSE äußerst hinderlich, wenn dies auch bei kleineren Beteiligungen nötig sei, die die Stadt nur mittelbar beträfen. Die HSE habe aus dem Grund kürzlich bei einer Windkraft-Beteiligung kein verbindliches Angebot abgeben können und sei daher nicht berücksichtigt worden. Nach Partschs Worten kann eine Zustimmung der städtischen Gremien wegen Sitzungspausen (etwa im Sommer) oft nicht realisiert werden. Der OB regte an, dass jede Gemeinde selbst entscheiden könne, wann eine Zustimmung der Stadtverordneten bei indirekten Beteiligungen erforderlich sei.
In Darmstadt gab es zuletzt Wirbel wegen HSE-Betätigungen, über die sich Kommunalpolitiker nicht ausreichend informiert fühlten.
Hessens Kommunen wollen Hürden bei Bürgerbegehren beibehalten
Bisherige Grenzen hätten sich bewährt, erklärte der Präsident des Städtetags
WIESBADEN.
Dieses Thema kann nicht kommentiert werden.

Merken
|












