In Hessen soll nach dem Willen der SPD nachts kein Alkohol mehr verkauft werden - auch nicht in Tankstellen oder an Kiosken. Die Oppositionspartei stellte am Donnerstag im Landtag in Wiesbaden einen Gesetzentwurf vor, der wie in Baden-Württemberg zwischen 22.00 und 5.00 Uhr den Verkauf von Alkohol untersagt. Das allerdings ist nach Überzeugung der Einzelhändler verfassungswidrig und vor allem nicht notwendig.
„Je länger man Alkohol kaufen kann, desto mehr Trinker gibt es“, begründete der SPD-Abgeordnete Thomas Spies den Vorstoß. Unter Jugendlichen wachse der Trend zum „Komasaufen“ und „Rauschtrinken“. Bundesweit gehe ein Drittel aller Gewalttaten auf Alkoholeinfluss zurück. Spies verwies darauf, dass auch der Hessische Städtetag und Suchthilfeorganisationen sich für Einschränkungen beim Verkauf von Alkohol stark machten.
Die verlängerten Öffnungszeiten von Supermärkten begünstigen nach Ansicht von Spies Streitereien von Trinkern vor Verkaufsstellen oder nächtliche Gelage von Jugendlichen. Viele Freiluftpartys uferten aus, weil unbegrenzt Nachschub zur Verfügung stehe. Zwar könnten Kommunen - wie es zum Beispiel Marburg getan habe - darauf mit lokalen Verboten reagieren. „Wir möchten aber Rahmenbedingungen schaffen, damit die Kommunen solche Verordnungen nicht mehr brauchen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, der selbst aus Marburg kommt.
Die Einzelhändler sehen das naturgemäß anders: Ein nächtliches Verkaufsverbot sei nicht notwendig, es gebe bereits gute Gesetze zum Jugendschutz, argumentierte der Einzelhandelsverband. „Die Richtlinien reichen aus, sie müssen nur angewandt werden“, sagte Sven Rohde in Frankfurt. Der Jugendschutz werde dadurch nicht gestärkt, denn es sei bereits heute umfassend verboten, Alkohol an Jugendliche zu verkaufen.
Ein neues Verbot, wie es die SPD vorschlage, sei daher zum einen nicht der richtige Weg. Zum anderen sei ein solcher Schritt nicht tragfähig, weil er unverhältnismäßig in die Grundrechte der Unternehmen eingreife. „Das Recht, sich unternehmerisch grundsätzlich frei von staatlichem Einfluss zu betätigen, ist im Grundgesetz umfassend geschützt“, sagte Rohde.
Werde der Verkauf verboten, könne der Handel zu bestimmten Zeiten nicht mehr sein übliches Sortiment anbieten – und dem Kunden stehe nicht mehr die umfassende Auswahl zur Verfügung. Außerdem ließe sich das geplante Verkaufsverbot ohne großen Aufwand im Alltag umgehen, zum Beispiel, indem Alkohol außerhalb der gesetzlich reglementierten Verbotszeit quasi auf Vorrat gekauft würde.
Ähnlich sieht es der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. „Ein Verbot wird die Probleme nicht lösen. Der Alkoholkonsum rutscht dann nur in die Kriminalität“, sagte ein Dehoga-Sprecher in Wiesbaden. Eine Sperre von oben sei der falsche Weg, stattdessen solle die Aufklärungsarbeit vorangetrieben werden. „Nur weil einige Wenige aus der Reihe fallen, muss man nicht die ganze Bevölkerung mit einem Verbot bestrafen“, kritisierte der Sprecher.
Spies forderte außerdem ein Alkoholverbot in den Fußballstadien sowie im öffentlichen Nahverkehr. Wie es im Gesetzentwurf heißt, hat sich die Zahl der wegen akuter Alkoholvergiftungen in hessische Krankenhäuser gebrachten Jugendlichen seit 2006 um fast ein Drittel erhöht. Generell sei der Alkoholkonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 13 und 20 Jahren allerdings zurückgegangen.
Auch die Regierungsfraktionen reagierten ablehnend auf den SPD-Entwurf. Eine gesetzliche Regelung sei keine Lösung, sagte der CDU-Abgeordnete Ralf-Norbert Bartelt. Zuerst sollten die Erfahrungen aus Baden-Württemberg abgewartet werden, wo es aus den Zeiten der CDU/FDP-Koalition ein ähnliches Gesetz bereits gibt. Generell müsse aber die Verfügbarkeit von Alkohol für Jugendliche reduziert werden. Die FDP erklärte, die Regierung setze auf Prävention und Aufklärung, nicht auf Verbote. Alkoholgefährdete Jugendlichen müssten spezielle Hilfen erhalten, meinte der Abgeordnete Hans-Christian Mick.
Auch die Grünen gaben sich zurückhaltend. Die Anhörung von Experten zum Gesetzentwurf werde zeigen, ob ein nächtliches Verkaufsverbot tatsächlich ein wirksamer Schritt zum Schutz von Jugendlichen sei, erklärte die Abgeordnete Kordula Schulz-Asche. Die Linken-Abgeordnete Marjana Schott forderte, die Ursachen für Alkoholexzesse in den Blick zu nehmen.
Debatte um nächtlichen Alkoholverkauf – Verbot ist umstritten
WIESBADEN.
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