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18. Februar 2012  | dpa

Anwalt legt Revision ein

Justiz – Verteidiger des Flughafen-Attentäters stellt besondere Schwere der Schuld infrage

FRANKFURT. 


Der Verteidiger des zu lebenslanger Haft verurteilten Attentäters vom Frankfurter Flughafen hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das bestätigte am Freitag der Sprecher des Oberlandesgerichts Frankfurt, Ingo Nöhre. Ob sich auch Arid Ukas zweite Verteidigerin anschließen wird, sei noch nicht bekannt.
Die Verteidigung hatte in dem Prozess gegen den Zweiundzwanzigjährigen zwar eine lebenslange Strafe wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs beantragt. Sie wandte sich jedoch gegen die vom Staatsschutzsenat darüber hinaus festgestellte besondere Schwere der Schuld, die eine Haftentlassung nach bereits 15 Jahren unmöglich macht.
Uka hatte im März vergangenen Jahres am Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt. Die Tat gilt als erstes islamistisch motiviertes Attentat auf deutschem Boden.

 
 


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