Hartz IV, das Kernstück der rot-grünen Arbeitsmarktreformen der Regierung Schröder, ist zum Synonym für sozialen Abstieg und drohende Armut geworden. Politisch ist die Reform nach wie vor hoch umstritten - zum einen deshalb, weil sie Arbeitnehmer, die über Jahrzehnte Sozialbeiträge gezahlt haben, nach einer relativ kurzen Phase der Erwerbslosigkeit finanziell mit Personen gleichstellt, die in ihrem Leben nie gearbeitet haben. Zum anderen deshalb, weil die Regelsätze vor allem bei Familien nicht reichen. Dass die Kinderarmut in Deutschland weiter zugenommen hat, führen Sozialverbände auf Hartz IV zurück. Allgemein als Fortschritt wird hingegen die organisatorische Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe angesehen. Bei den Sozialgerichten hat Hartz IV zu einer Klageflut geführt. Mehr als 100 000 Verfahren sind seit Anfang 2005 zusammengekommen. Nun beschäftigt sich auch das Bundesverfassungsgericht mit der Reform. Das Bundessozialgericht in Kassel und das Landessozialgericht in Darmstadt haben Karlsruhe angerufen, weil sie an der Vereinbarkeit von Hartz IV mit dem Grundgesetz zweifeln. Während die Kasseler Juristen sich vor allem mit der Höhe der Kinderregelsätze befassen, sind die Bedenken des Darmstädter Gerichts von grundsätzlicher Natur. In dem Beschluss des 6. Senats, den der Sozialrichter Jürgen Borchert leitet, wird die korrekte Ermittlung der Regelsätze in Frage gestellt. Die Verhandlung in Karlsruhe am 20. Oktober legt den Schluss nahe, dass auch der Erste Senat unter Leitung von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier erhebliche Zweifel hat. Die Folge könnte nicht nur eine Anhebung des Regelsatzes von derzeit 359 Euro sein, sondern auch ein neues Verfahren zur Ermittlung dieser zentralen sozialpolitischen Kenngröße. Mit einem Urteil wird für das nächste Jahr gerechnet.Der Borchert-Senat hat den Machern von Hartz VI gleich mehrere methodische Fehler nachgewiesen, die dazu führen, dass die Regelsätze niedriger sind, als sie eigentlich sein müssten. Es geht um die Frage, wie viel Geld ein Mensch braucht, um bei sparsamer Lebensführung satt zu werden, gesund zu bleiben und wenigstens teilweise am kulturellen Leben teilzunehmen - Fachleute sprechen vom sozio-kulturellen Existenzminimum. Ein solcher Wert musste schon vor Hartz IV ermittelt werden, um daraus die Sätze der alten Sozialhilfe abzuleiten. Bis 1989 wurde er mit einem Warenkorb errechnet, seitdem dient die ,,Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" des Statistischen Bundesamts als Basis. Für sie werden alle fünf Jahre 60 000 Haushalte befragt. Um den Hartz-IV-Regelsatz zu bestimmen, orientiert man sich am ärmsten Fünftel der Einpersonenhaushalte. Doch nicht alles, was dort zum Alltag gehört, wird auch Hartz-IV-Empfängern zugestanden. Je nach Art der Ausgaben gibt es Abschläge: bei Nahrungsmitteln, Getränken und Bekleidung nur wenige, bei Freizeit- und Kulturausgaben in erheblichem Umfang. Am Ende steht dann der Hartz-VI-Regelsatz von 359 Euro. Problematisch ist dieses Verfahren nach Ansicht der Darmstädter Richter schon deshalb, weil als Bemessungsgrundlage nur Einpersonenhaushalte herangezogen werden. Mehrpersonenhaushalte haben aber pro Kopf eher höhere Ausgaben. Zweitens seien viele Abzüge von den Ausgaben der Vergleichshaushalte nicht nachvollziehbar, teilweise erkennbar willkürlich. Drittens unterliege das ganze Verfahren keiner parlamentarischen Kontrolle. Alles zusammen führe dazu, dass der Hartz-IV-Regelsatz deutlich unter dem wahren Bedarf der Leistungsempfänger liege.Darmstädter wie Kasseler Richter monieren außerdem die Sätze für Kinder. Sie liegen bis zum 6. Lebensjahr bei 215 Euro, bis zum 14. Geburtstag bei 251 Euro und bis zur Volljährigkeit bei 287 Euro. Die Stufe zwischen dem 7. und 14. Lebensjahr wurde Mitte 2009 neu eingeführt - eine erste Reaktion der Politik auf die massive öffentliche Kritik. Für den weiterhin praktizierten pauschalen Abschlag gebe es keinerlei empirische Grundlage, so die Sozialrichter. Das Mindeste sei es, ähnlich wie für Erwachsene den realen Bedarf als Bezugsgröße zu ermitteln. Besonders die Sätze für Jugendliche seien realitätsfremd. Das lässt sich an einem Beispiel zeigen. So kommen im Erwachsenenregelsatz Ausgaben für Bildung nicht zum Tragen, und deshalb eben auch nicht bei Kindern. Das bedeutet: Schulhefte, Nachhilfe oder Klassenfahrten sind nicht vorgesehen. Inzwischen gibt es immerhin eine kleine Extra-Pauschale für Schulkinder - auch hier hat die Politik also schon reagiert. Ob das den Karlsruher Richtern reichen wird, ist jedoch zu bezweifeln. Vieles spricht dafür, dass die Hartz-IV-Macher es sich bei der Berechnung der Regelsätze zu einfach gemacht haben. Sollten die Verfassungsrichter das auch so sehen, könnte es für den Staat ein sehr teures Urteil werden.
Lesen Sie auch unser Interview mit Jürgen Borchert, dem Richter am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt, dessen 6. Senat wegen Hartz IV das Bundesverfassungsgericht angerufen hat.
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